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Trennungsunterhalt bei Einzelveranlagung von Eheleuten

Verfasst: 23. Dez 2023, 22:26
von Pattis
Liebe Community,

ich befinde mich seit dem 24.08.2022 im Trennungsjahr mit meiner Ehefrau. Seit dem 01.10.2022 zahle ich Trennungsunterhalt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2022 möchte ich diese 3 Zahlungen geltend machen.
Ich habe dafür die Einzelveranlagung von Eheleuten beantragt und den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe angegeben.
Laut Steuersoftware ist dies in dieser Konstellation auch zulässig. Darüber hinaus, habe ich die schriftliche Zustimmung der von mir getrennt lebenden Ehefrau eingereicht, auf der sie versichert, diese Einnahmen zu versteuern.
Im Einkommensteuerbescheid habe ich nun die Rückmeldung erhalten, dass diese Zahlungen bei Einzelveranlagung nicht geltend gemacht werden können.
Verweis auf BFH-Urteil III R 166/86.
Für mich ist unklar, ob die Steuersoftware selbst oder meine Eintragungen fehlerhaft sind und ob die Unterhaltsleistungen aus 2023 in der Einkommensteuererklärung für 2023 geltend gemacht werden können, nachdem wir geschieden sind.

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung

Viele Grüße

Re: Trennungsunterhalt bei Einzelveranlagung von Eheleuten

Verfasst: 24. Dez 2023, 09:25
von Tom998
Verweis auf BFH-Urteil III R 166/86
Hat nichts mit dem hier vorliegenden Fall zu tun, dort ging es um die Zusammenveranlagung.
Bei Einzelveranlagung ist der Sonderausgabenabzug (mit den anderen in § 10 Abs. 1a Nr. 1 genannten Voraussetzungen) möglich.