Fahrtenbuch und Steuererklärung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Handa
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Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Handa »

Hi,

seit dem 01.10.23 führe ich mein erstes Kleingewerbe und ich führe auch mein erstes Fahrtenbuch. Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und dort fällt dann nur die EÜR an.

Von der privaten Steuererklärung kenne ich es so, dass alles bis zum Jahresende des letzten Jahres für die Steuererklärung beachtet werden muss (Steuererklärung 2023 für das Jahr 2022). Wie sieht es denn beim Kleingewerbe aus. Gelten hier die gleichen Regleln wie bei einer privaten Steuererklärung (alle Aus- und Einnahmen von diesem Jahr 2023) in der Steuererklärung 2024 zu beachten oder wie sieht es aus? ... und wie sieht es mit dem Fahrtenbuch aus? Wie kann ich dieses versteuern?

Muss ich das Fahrtenbuch dann ab dem 01.01.2024 für das neue Geschäftsjahr dann wieder neu führen?
Severina
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Severina »

Handa hat geschrieben: 18. Dez 2023, 17:55 Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und dort fällt dann nur die EÜR an.
Ich weiß nicht, ob Du das so meinst wie es formuliert ist, aber:
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, mit der Wahl der Gewinnermittlungsart hat die überhaupt nichts zu tun.
Handa hat geschrieben: 18. Dez 2023, 17:55 Gelten hier die gleichen Regleln wie bei einer privaten Steuererklärung (alle Aus- und Einnahmen von diesem Jahr 2023)
Das ist das Wesen der Gewinnermittlung mittels EÜR, im Gegensatz zur Bilanzierung. Ausnahmen sind in § 11 EStG geregelt.
Handa hat geschrieben: 18. Dez 2023, 17:55 und wie sieht es mit dem Fahrtenbuch aus? Wie kann ich dieses versteuern?
Versteuern? Aus dem Fahrtenbuch entnimmst Du zunächst mal den Anteil der betrieblichen an den insgesamt mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometern. Sind es mehr als 50 %, ist das Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen, muss also in den Betrieb eingelegt werden, alle Kosten sind dann Betriebsausgaben und der Privatanteil muss erfasst werden (mittels 1-%-Regelung oder mit Hilfe der Werte, die sich aus dem Fahrtenbuch ergeben). Wird das Fahrzeug verkauft, ist der Erlös Betriebseinnahme. Sind es bis zu 50 %, aber mehr als 10 %, dann KANN man das Kfz in das Betriebsvermögen einlegen, mit denselben Konsequenzen, außer dass dann die 1-%-Regelung nicht angewendet werden darf, der Anteil der privaten Nutzung mit Hilfe der Werte, die sich aus dem Fahrtenbuch ergeben, zu ermitteln. Ein Fahrtenbuch unterliegt aber recht strengen Kriterien, die sollten eingehalten werden. Entscheidest Du Dich dagegen oder sind es bis zu 10 %, zählst Du die betrieblich zurückgelegten km zusammen, multipliziert diese mit 0,30 € und setzt das Ergebnis als Betriebsausgabe an.

Die letzte Frage verstehe ich nicht - was meinst Du mit "neu führen"?
Handa
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Handa »

Hi Severina,

danke für deine Antwort.Die Einkommenssteuer habe ich erstmals nicht beachtet. Dort gibt es aber auch wie bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag, wie ich gelesen habe, der erstmals nicht steuerpflichtig ist,

Ich nutze mein privates Auto deutlich öfters im Rahmen des Kleingewerbes als Privat. Wie der Anteil ist, weiß ich nicht, aber ich denke 70% gewerblich und 30% privat. Das Auto muss dann in mein Kleingewerbe eingelegt werden (wie mache ich das?) und alle verbundenen Kosten kann ich mit den entsprechenden Belegen dann steuerlich geltend machen.

Wie ziehe ich denn jetzt von den entstandenen Kosten beim Auto (Benzin, Reperatur, KFZ-Steuer, Reifen, ...) den 30% privaten Teil raus, den ich dann als geldwerten Vorteil (Einnahme) deklarieren muss? Und wie sieht es dann in der Buchhaltung aus? Muss ich dann nur ein Beleg erstellen, der diesen dann als Einnahme deklariert?

Mit meiner letzten Frage meine ich: Muss für jedes Geschäftsjahr ein neues Fahrtenbuch geführt werden? Denn wenn ich mein aktuelles jetzt weiterführe aber das Finanzamt dies zur Kontrolle haben möchte, habe ich keines mehr, in das ich die Fahrten niederschreiben kann.
Handa
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Handa »

Ich habe da noch eine Frage. Ich führe zurzeit ja ein Fahrtenbuch. Es gibt aber auch die Möglichkeit die 1% Regelung zu nehmen, bei der monatlich 1% des Listenpreises meines Autos (Gebrauchtwagen) als geldwerter Vorteil angesehen wird. Mein Auto hat aktuell im Durchschnitt einen Listenpreis in Höhe von 4.065 €. Im Monat wären dies dann 40,65€, die ich als geldwerten Vorteil (Betriebseinnahme) buchen muss (bis das Auto abgeschrieben ist - eine Frage dazu: Wie kann ich prüfen ob mein Auto nicht schon bereits abgeschrieben ist?).

Wie verrechne ich dann die ganzen mit dem Auto verbundenen Aufwendungen?
Severina
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Severina »

"Mein Auto hat aktuell im Durchschnitt einen Listenpreis in Höhe von 4.065 €. Im Monat wären dies dann 40,65"

Nein. Bei der 1-%-Regelung geht es immer um den Brutto-ListenNEUPreis. Ob Du das Auto als Neufahrzeug oder als 15 Jahre alte Rostlaube für 500 € gekauft hast, ist irrelevant, der 1-%-Anteil ist gleich hoch (von der im zweiten Fall wahrscheinlichen Kostendeckelung mal abgesehen).
Severina
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Severina »

"Dort gibt es aber auch wie bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag, wie ich gelesen habe, der erstmals nicht steuerpflichtig ist,"

Ja, der bezieht sich aber auf alle Einkünfte. Falls Du im Hauptberuf Arbeitnehmer bist, ist der Grundfreibetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer schon berücksichtigt worden.

"Wie ziehe ich denn jetzt von den entstandenen Kosten beim Auto (Benzin, Reperatur, KFZ-Steuer, Reifen, ...) den 30% privaten Teil raus"

Indem Du ihn ausrechnest, Konto für Konto.

"Wie kann ich prüfen ob mein Auto nicht schon bereits abgeschrieben ist?"

Das Fahrzeug ist gemäß den Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr 5 EStG in das Betriebsvermögen einzulegen:

Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut
a)
innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,


und dann auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Ab wann es ganz abgeschrieben ist, berechnet Du selbst bzw. kannst Du dem Anlagenverzeichnis entnehmen.

Den 1-%-Anteil musst Du auch nach vollständiger Abschreibung weiter erfassen - dann kommt es aber mit höherer Wahscheinlichkeit dazu, dass der 1-%-Anteil höher ist als die tatsächlichen Kosten, die das Fahrzeug verursacht hat - dann tritt Kostendeckelung ein, d.h., der Privatsnteil wird auf die Höhe der tatsächlichen Kosten begrenzt.
Handa
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Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Handa »

Hi Severina,

danke für deine Rückmeldung.
Nein. Bei der 1-%-Regelung geht es immer um den Brutto-ListenNEUPreis
Aso, ich verstehe. Ich habe jetzt nach dem Neu-Bruttolistenpreis für mein Auto geschaut, aber ich finde bisher einfach kein Angebot für einen Neuwagen meines Autos und habe damit auch kein Neu-Bruttolistenpreis. Wie kann ich diesen denn rausfinden? Gibt es dort spezielle Seiten/Ressourcen, bei denen ich dies herausfinden kann?
Falls Du im Hauptberuf Arbeitnehmer bist, ist der Grundfreibetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer schon berücksichtigt worden.
Aso, okay. Dann muss ich sozusagen auf jede zusätzliche Einnahme durch mein Nebengewerbe Einkommenssteuer zahlen. Ich habe dort jetzt mal nachgeschaut in welche Steuerklasse ich falle. Hauptberuflich verdiene ich aktuell 36.000€ brutto im Jahr. Im Rahmen des Nebengewerbes, werden es an Gewinn, wenn es gut läuft und ich überwiegend keine Ausgaben habe bis zu ca. 3.500-4.500€ (Netto) im Jahr sein. Dieser Betrag wird dann mit meinem zu versteuernden Einkommen aus der Hauptbeschäftigung addiert. Erhöht dies dann dann auch meinen Steuersatz, den ich dann an Steuern zahlen muss? Wie viel % an Steuern werden denn deiner Erfahrung nach aus zusätzlichen Einnahmen in Höhe des genannten Betrags fällig?

Eingliederung des Privatwagens in mein Kleingewerbe
Mit welchem Preis gliedere ich mein Privatwagen denn in meine Buchhaltung ein?

Zur Fahrtenbuch/1%-Methode
Danke für die Infos. Ich werde Anfang Januar schauen, wie oft ich privat und gewerblich gefahren bin um dann entsprechend dieser Daten eine gute Entscheidung für das kommende Jahr zu treffen. Dafür wäre es aber für mich sehr wichtig, auch den Bruttolistenneupreis des Autos zu kennen, welches ich dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in mein Gewerbe einlegen muss.

Ich habe mich auch über diese Themen weiter informiert und auf Youtube mehrere Videos dazu angeschaut. In einem davon wurde gerechnet. ob jetzt die 1% Methode oder die Fahrtenbuchmethode aus der Steuersicht besser ist. Leider war die Berechnung überhaupt nicht übersichtlich und ich kann zu meinen Anforderungen keinen passenden Rechner finden, mit dem ich dies kalkulieren kann. Ich habe nur Rechner gefunden, bei denen ich feste Kilometer eingeben kann. Bei mir ist es aber so, dass die Auftraggeber immer an anderen Orten in meiner Umgebung sind, und ich nie nur eine feste Strecke habe, Auch habe ich gelesen, dass jeder gefahrene Kilometer mit 0,03% versteuert werden muss.

Hast du dort für meinen Anwendungsfall eine Resource/Quelle mit der ich dies gezielt ausrechnen kann um eine gute Entscheidung treffen zu können?

Ich habe dann noch eine Frage bezüglich der Bezahl der mit dem Auto verbundenen Kosten
Aktuell ist es so, dass noch alle mit dem Auto verbundenen Ausgaben über mein Privatkonto laufen, da ich erst seit 2 Monaten das Kleingewerbe führe und auch in der Startzeit viele Investitionen bezüglich Weiterbildung, Fortbildung, usw... habe, aber noch nicht die Einnahmen, mit denen ich das über mein Business-Konto laufen lassen könnte. Ist es erlaubt, dies auch über das Privatkonto zu machen oder muss ich dies zwingend über mein Business-Konto laufen lassen?
Severina
Beiträge: 1286
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrtenbuch und Steuererklärung

Beitrag von Severina »

Neu-Bruttolistenpreis

In den Autodaten des ADAC, wenn Du Mitglied bist, wenn nicht, beim Autohändler/-hersteller. Es geht auch nicht um Angebote, sondern um den BruttoListenpreis - das ist nicht dasselbe.

Erhöht dies dann dann auch meinen Steuersatz,

Der persönliche Steuersatz beruht auf dem individuellen zu versteuernden Einkommen aus allen Einkunftsquellen - also ja.

Wie viel % an Steuern

Nimm Dein zu versteuerndes Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid, addiere Lohnerhöhungen und den erwarteten Gewinn und gib den in einen Einkommensteuerrechner (nicht: Lohnsteuerrechner!) für dasselbe Jahr wie der letzte Steuerbescheid ein, dann hast Du eine ausreichend genaue Hausnummer.

Eingliederung des Privatwagens in mein Kleingewerbe

Wie bereits geschrieben, mit dem Teilwert. Das ist der Wert, den jemand, der Dein ganzes Unternehmen kauft, für das Auto bezahlen würde. Such Dir in den großen Autoportalen Vergleichswerte heraus.

Zur Fahrtenbuch/1%-Methode

So eine Quelle ist mir nicht bekannt - ich berechne das individuell.

Ich habe dann noch eine Frage bezüglich der Bezahl

Von welchem Konto Du bezahlst, ist egal Du solltest vorsichtshalber aber die Kontoauszüge des Privatkontos verwahren.
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