Ich habe die gleiche Konstellation und fahre meine erste Tätigkeitsstätte direkt von meinem Hauptwohnsitz an. Dann schlafe ich eine Nacht in einem Hotel, arbeite wieder an meiner ersten Tätigkeitsstätte und fahre dann wieder zurück zu meinem
Hauptwohnsitz.
Kann ich nun die Entfernungspauschale für die Fahrt vom Hauptwohnsitz zur ersten Tätigkeisstätte, die Hotelkosten im Zuge der doppelten Haushaltsführung und die Rückfahrt zum Hauptwohnsitz als Familienfahrt geltend machen?
Vielen Dank!