Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor zwei Jahren ein Unternehmen gegründet und fahre hier natürlich zunächst Minus ein.
Für das Jahr 2021 wurde mir ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts in Höhe von X EUR nach § 10a GewStG festgestellt.
Diesen Vortrag möchte ich nun für das Jahr 2022 geltend machen.
Ich buche im SKR03 und gebe eine EÜR und ein Anlagenverzeichnis ab.
Meine Frage:
Wie mache ich diesen Gewerbeverlust im Folgejahr geltend?
Muss ich das in irgendeiner Form in SKR03 im Folgejahr buchen?
Oder muss ich das in der Einkommensteuererklärung bzw. Gewerbesteuererklärung angeben damit dies berücksichtigt wird?
Ich hatte versucht dies über einen Saldovortrag 868 S 900 H und dann 9000 S gegen 2868 H zu verbuchen. Das ändert aber den angezeigten Gewerbeverlust nicht.
Wo liegt mein Fehler?
Über jegliche schnelle Hilfe wäre ich dankbar, dieses Problem hält mich schon seit mehreren Tagen davon ab meine Erklärung endlich abzugeben.
Danke und mit freundlichen Grüßen
onono
ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor zwei Jahren ein Unternehmen gegründet und fahre hier natürlich zunächst Minus ein.
Für das Jahr 2021 wurde mir ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts in Höhe von X EUR nach § 10a GewStG festgestellt.
Diesen Vortrag möchte ich nun für das Jahr 2022 geltend machen.
Ich buche im SKR03 und gebe eine EÜR und ein Anlagenverzeichnis ab.
Meine Frage:
Wie mache ich diesen Gewerbeverlust im Folgejahr geltend?
Muss ich das in irgendeiner Form in SKR03 im Folgejahr buchen?
Oder muss ich das in der Einkommensteuererklärung bzw. Gewerbesteuererklärung angeben damit dies berücksichtigt wird?
Ich hatte versucht dies über einen Saldovortrag 868 S 900 H und dann 9000 S gegen 2868 H zu verbuchen. Das ändert aber den angezeigten Gewerbeverlust nicht.
Wo liegt mein Fehler?
Über jegliche schnelle Hilfe wäre ich dankbar, dieses Problem hält mich schon seit mehreren Tagen davon ab meine Erklärung endlich abzugeben.
Danke und mit freundlichen Grüßen
onono
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Das macht das FA automatisch.Wie mache ich diesen Gewerbeverlust im Folgejahr geltend?
Nein.Muss ich das in irgendeiner Form in SKR03 im Folgejahr buchen?
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Hallo Tom,
d.h. ich muss das dann auch nicht bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat sehr geholfen.
Ich suche seit zwei Wochen hier nach einer Lösung.
Vielen herzlichen Dank,
beste Grüße
onono
d.h. ich muss das dann auch nicht bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat sehr geholfen.
Ich suche seit zwei Wochen hier nach einer Lösung.
Vielen herzlichen Dank,
beste Grüße
onono
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Für die Einkommensteuer gibt es ein eigenes Verlustfeststllungsverfahren.
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Hallo Tom,
muss ich dann den festgestellten Gewerbeverlust dort eintragen oder zielst Du auf §10a EStG ab?
muss ich dann den festgestellten Gewerbeverlust dort eintragen oder zielst Du auf §10a EStG ab?
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Wenn es bei der ESt auch einen vortragsfähigen Verlust gibt, wurde dieser in einem Bescheid nach § 10d EStG festgestellt. Auch diesen würde das FA automatisch berücksichtigen.
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Hallo Tom,
jetzt ist alles klar. Vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe.
Beste Grüße,
onono
jetzt ist alles klar. Vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe.
Beste Grüße,
onono
Re: Festgestellter Vortragsfähiger Gewerbeverlust §10a GewStG - wie geltend machen und verbuchen
Man KANN in Elster sowohl bei der ESt (Formular Zusatzangaben zur Steuerberechnung), als auch bei der GewSt (Anlage EMU) die jeweils festgestellten Verlustvorträge angeben. Diese werden jedoch ausschließlich zur Probeberechnung verwendet. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden jeweils die festgestellten und gespeicherten Verluste auf den 31.12. des Vorjahres angesetzt.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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