Schmerzensgeld/ Schadenersatz versteuern?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Leicht übersteuert
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Schmerzensgeld/ Schadenersatz versteuern?

Beitrag von Leicht übersteuert »

Hoi Forum :)
Ich arbeite als Freiberufler im Ländle und bin in die fragwürdig-glückliche Situation gekommen, dass ein ehemaliger Auftraggeber an einem von mir entworfenen (preisgekrönten) Brückenbauwerk wohl schon vor geraumer Zeit Änderungen vorgenommen hat, die meine Urheberrechte verletzen (Nutzungs- und Verwertungsrechte wurden damals NICHT abgegeben).
Habe dies zufällig erfahren, mich mit dem Herrn der verantwortlichen Gemeinde in Verbindung gesetzt und ihn gebeten, sich einmal dazu zu äußern.
Ergebnis: Man bedauert es und überlegt, zur Vermeidung einer möglichen Rückbauaufforderung (die ich gar nicht gestellt habe :-), mir stattdessen ein "angemessenes"?? Schmerzensgeld zu zahlen - was ich erst mit Erstaunen :shock: , dann mit Freude :P aufgenommen habe, da die Veränderungen zwar relevant sind, ich aber eigentlich mehr auf eine Erklärung und ggf. Entschuldigung aus war - habe nämlich nach vielen Berufs(stress)jahren gar keine Lust mehr auf Auseinandersetzungen........

Nun zu meinen Fragen: Wäre so ein Schmerzensgeld- oder Schadenersatz

a) an mich als Firma oder an mich als Privatperson zu zahlen
b) ist eine solche Zahlung mit USt. zu beaufschlagen
c) ist die Höhe der Summe relevant für die Frage einer Besteuerung und
d) ist diese Zahlung überhaupt zu versteuern oder - wie ja bei Schmerzensgeld nach z.B. Unfall- eben nicht zu versteuern.

Danke für gangbare Tipps. Bin im Übrigen nicht wirklich auf Streit aus, aber wenn man mir soetwas schon anbietet, warum sollte ich Nein sagen... :-)
Läuft wahrscheinlich ohnehin auf 375€ raus.... :lol: :/
taxpert
Beiträge: 804
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Re: Schmerzensgeld/ Schadenersatz versteuern?

Beitrag von taxpert »

Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 a) an mich als Firma oder an mich als Privatperson zu zahlen
Die Zahlung ist eindeutig dem betrieblichen Bereich zuzuordnnen.
Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 b) ist eine solche Zahlung mit USt. zu beaufschlagen
Nein, denn es fehlt am Leistungsaustausch.
Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 c) ist die Höhe der Summe relevant für die Frage einer Besteuerung und
Nein.
Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 d) ist diese Zahlung überhaupt zu versteuern oder
Aber natürlich!

taxpert
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Leicht übersteuert
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Re: Schmerzensgeld/ Schadenersatz versteuern?

Beitrag von Leicht übersteuert »

Danke für die flotte Antwort!

ich möchte noch einmal nachfragen:

Bei Schadensersatz/ Schmerzensgeld, dass für "kaputte Knochen" gezahlt wird, weiß ich, dass dies komplett am Fiskus vorbei geht.
Warum ist das bei Schadensersatz/ Schmerzensgeld für z.B. die Verschandelung eines Kunstwerks (oder eben einer urheberrechtlich geschützten Brücke) nicht so?

Und warum wäre sie dem Betrieb zuzuordnen? Schadensersatz/ Schmerzensgeld kann nur natürlichen Personen zugestanden werden, soweit ich es mal gegoogel habe

VG und Danke für Erläuterung und gern auch Hinweise zu Textquellen/ Urteilen.

VG
taxpert
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Re: Schmerzensgeld/ Schadenersatz versteuern?

Beitrag von taxpert »

Leicht übersteuert hat geschrieben: 16. Nov 2023, 23:26 Schadensersatz/ Schmerzensgeld kann nur natürlichen Personen zugestanden werden
Da eine juristische Person keine Schmerzen erleiden kann, ist natürlich keine Schmerzensgeldzahlung möglich!

Man kann einer juristischen Person jedoch ohne weiteres einen Schaden zufügen, z.B. in dem man ein Wirtschaftsgut, das im Eigentum der juristischen Person steht, beschädigt. Von daher stimmt deine Aussage nur hinsichtlich des Schmerzensgeldes.

Du gibst Dir die Antwort eigentlich schon selber ...
Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 (Nutzungs- und Verwertungsrechte wurden damals NICHT abgegeben)
Leicht übersteuert hat geschrieben: 16. Nov 2023, 23:26 einer urheberrechtlich geschützten Brücke
Auch wenn die Gemeinde die Zahlung "Schmerzensgeld" nennt, so stellt sie keinen Ausgleich für eine zugefügte körperliche oder seelische Verletzung dar, sondern resultiert aus der Verletzung deiner Recht und zur Abwehr entsprechender weitergehender Forderungen deinerseits ...
Leicht übersteuert hat geschrieben: 15. Nov 2023, 22:43 zur Vermeidung einer möglichen Rückbauaufforderung
Da dieses Recht im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit entstanden ist, stellt natürlich auch die Zahlung für die Verletzung dieser Rechte eine betriebliche Einnahme dar.

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