Hallo,
Meine Frau, (zusammenveranlagt) ist u.a. als Künstlerin selbstständig tätig (Kleinunternehmerregelung) und hat eine Berufsbegleitende Ausbildung / Fortbildung begonnen. Diese erstreckt sich über die Jahre 22 bis 25 und wurde in 22 vollständig bezahlt. Die Frage ist jetzt, lassen sich diese Kosten (11.000.-€) auf die kommenden Jahre anteilsmäßig aufteilen?
Die Ausbildung ist eine Zusatzqualifikation in direktem Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit, also Fortbildung.
Dank für Hinweise
Strohhaus
Fortbildungskosten aufteilen / übertragen
Re: Fortbildungskosten aufteilen / übertragen
Bei Gewinnermittlung durch EÜR ist nur das tatsächliche Zahlungsdatum maßgebend.
Re: Fortbildungskosten aufteilen / übertragen
Dank für die Info