Hallo,
mein Sohn ist 12 und handelt schon seit 2 bis 3 Jahren im Internet.
Konkret kauft er virtuelle Gegenstände für Roblox bei Plattformen wie Gameflip, Adurite und Zeusx und verkauft sie bei Ebay für ca. das doppelte weiter.
Er nutzt dazu meine Kreditkarte, meinen Ebay und meinen Paypalaccount.
Ebay erlaubt den Handel erst ab 18, aber ich könnte mir vorstellen, dass diese Vorgabe für das Finanzamt nicht relevant ist, wenn erwiesenermaßen (wie genau ich das beweisen kann weiß ich noch nicht) mein Sohn der Händler ist.
Er hat in diesem Jahr ca. 5000 bis 6000 € Einnahmen in ca. 350 Auktionen über Ebay erzielt, also ca. 3000 € Gewinn.
Muss ich diese Transaktionen dem FA als mein Einkommen melden, oder kann ich es als das Einkommen meines Sohnes melden und ggfs. dann eine Gewerbe auf ihn anmelden?
Muss ich es überhaupt melden, oder kann ich erst mal abwarten ob das FA sich bei diesen Summen meldet und dann sagen "oh, sorry, wusste ich nicht, zahle ich/zahlt er natürlich nach".
Danke, VG
12jähriger Sohn handelt im Internet mit meiner Erlaubnis
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Re: 12jähriger Sohn handelt im Internet mit meiner Erlaubnis
Wenn man sich unbedingt Probleme einhandeln will, kann man das natürlich so machen !Crazymkido hat geschrieben: ↑5. Nov 2023, 21:21 Muss ich es überhaupt melden, oder kann ich erst mal abwarten ob das FA sich bei diesen Summen meldet und dann sagen "oh, sorry, wusste ich nicht, zahle ich/zahlt er natürlich nach"
Insgesamt "schreit" diese Konstellation ...
... nach Problemen, Stichwort Plattformtransparenzgesetz. Aber es ist halt jeder seines eigenen Glückes Schmid!Crazymkido hat geschrieben: ↑5. Nov 2023, 21:21 meine Kreditkarte, meinen Ebay und meinen Paypalaccount
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: 12jähriger Sohn handelt im Internet mit meiner Erlaubnis
Hallo,
ich sehe hier auch einige Proleme, etwa:
- Jugendschutzgesetz
- Kontenwahrheit
- Vertragesbedingungen der Kreditkartengesellschaft und von Paypal
- fehlende Gewerbeanmeldung
Allein die steuerliche Seite ist da aber leicht lösbar. Einfach über die Eltern laufen lassen, damit ist das Finanzamt sicher zufrieden (kostet aber natürlich Steuern, die bei dem Sohnemann nicht anfallen würden). Je nach dem könnte das Finanzamt aber auf eine Gewerbeanmeldung bestehen.
Stefan
ich sehe hier auch einige Proleme, etwa:
- Jugendschutzgesetz
- Kontenwahrheit
- Vertragesbedingungen der Kreditkartengesellschaft und von Paypal
- fehlende Gewerbeanmeldung
Allein die steuerliche Seite ist da aber leicht lösbar. Einfach über die Eltern laufen lassen, damit ist das Finanzamt sicher zufrieden (kostet aber natürlich Steuern, die bei dem Sohnemann nicht anfallen würden). Je nach dem könnte das Finanzamt aber auf eine Gewerbeanmeldung bestehen.
Selbst mit 16 oder 17 ist das alles andere als leicht, bei einem 12-jährigen aber völlig aussichtslos (schon allein wegen dem Jugendschutzgesetz - unter 13 darf man nur sehr eingeschränkt arbeiten).und ggfs. dann eine Gewerbe auf ihn anmelden?
Stefan
Re: 12jähriger Sohn handelt im Internet mit meiner Erlaubnis
Hallo. Fragen von der Steuerbehörde werden auf Sie zukommen, da es sich im Wesentlichen um Ihre Zahlungskonten handelt und Transaktionen in Ihrem Namen stattfinden...