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Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 2. Nov 2023, 19:31
von Fragebder1234
Hallo zusammen,

Wir haben über einen Generalunternehmer ein Haus gebaut.
Durch die Festlegung auf diesen im Rahmen des Grundstückskaufs handelt es sich um ein Koppelgeschäft, weshalb die Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis anfällt.
An der Doppelbesteuerung durch Grunderwerbsteuer und MwSt kommen wir nicht vorbei. Das habe ich soweit verstanden.

Meine Frage dazu:
Fällt die Grunderwerbsteuer nur auf Grundstückspreis plus den Nettopreis des Hauses an, oder muss ich auf die MwSt auch Grunderwerbsteuer zahlen?

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 09:24
von Tom998
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen sind gem. § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit. M.E. kann daher nur Umsatzsteuer oder nur GrESt anfallen, aber nicht beide.

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 10:09
von Fragebder1234
Tom998 hat geschrieben: 3. Nov 2023, 09:24 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen sind gem. § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit. M.E. kann daher nur Umsatzsteuer oder nur GrESt anfallen, aber nicht beide.
Doch das ist in diesem Fall leider so, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.
Dies ist jedoch nicht meine Frage.

Meine Frage lautet ob die Umsatzsteuer/MwSt an sich zur Bemessung der Grunderwerbsteuer hinzuzählt ?
Umgangssprachlich: zahle ich Grunderwerbsteuer auf die von mir gezahlte MwSt?

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 11:17
von Tom998
Ja, die Umsatzsteuer ist Teil der Gegenleistung i.S. des § 9 GrEStG.

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 12:36
von Fragebder1234
Tom998 hat geschrieben: 3. Nov 2023, 11:17 Ja, die Umsatzsteuer ist Teil der Gegenleistung i.S. des § 9 GrEStG.
Gibt es dafür eine Quelle oder Präzedenzfall?

Für mich als Laie ist das nicht nachvollziehbar weshalb eine Steuer auf eine Leistung selbst ein Teil der Leistung sein sollte...

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 13:00
von Tom998
Zum Beispiel BFH, Beschluss vom 30.06.2020 - II B 90/19
https://openjur.de/u/2367575.html

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 15:43
von Fragebder1234
Danke für die Antwort. Tatsächlich steht dort:
Bei einem bereits bebauten Grundstück ist die für die Leistungen zur Errichtung des Gebäudes (früher) gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls Teil der für das bebaute Grundstück insgesamt zu erbringenden und nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Gegenleistung. Nicht anders verhält es sich, wenn die Verträge darauf gerichtet sind, dass der Erwerber das Grundstück im (zukünftig) bebauten Zustand erhält (BFH-Urteil in BFHE 239, 154, BStBl II 2013, 86, Rz 17, m.w.N.).
Ich fasse es nicht :o >
Wie bitte wird sowas begründet?

Die Leistung wird doch nicht geringer/höher wenn die MwSt statt 19% nun 10%/30% wäre.

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 16:18
von Severina
"Die Leistung wird doch nicht geringer/höher wenn die MwSt statt 19% nun 10%/30% wäre."

In der Regel schon - da es sich beim Bauherren von EFH meist um Endverbraucher handelt, die die Umsatzsteuer zu tragen haben.

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 18:31
von Fragebder1234
Severina hat geschrieben: 3. Nov 2023, 16:18 In der Regel schon - da es sich beim Bauherren von EFH meist um Endverbraucher handelt, die die Umsatzsteuer zu tragen haben.
Wieso erhalte ich eine höhere Gegenleistung wenn ich für das gleiche Netto mehr Steuern zahlen muss? Ich muss zwar mehr leisten, aber es geht ja laut Gesetz um die GEGENleistung.

Man könnte auch anders fragen: was ist denn die Gegenleistung die ich für die Zahlung der Umsatzsteuer bekomme?

Re: Grunderwerbsteuer auf Nettopreis oder auch auf MwSt

Verfasst: 3. Nov 2023, 22:12
von taxpert
Trenn dich von dem Gedanken, dass Du durch diese Regelung deutlich mehr Steuern zahlst!

WENN durch die anfallende GrESt keine USt anfallen würde, wäre dein Kaufpreis nicht um diese19% auf die Baukosten entfallende USt niedriger! Dann wäre der Bauunternehmer als Bauträger tätig und hätte keinen VoSt-Abzug der ihm in Rechnung gestellten USt. Das betrifft nicht nur die VoSt der Materialkosten für dein Haus, sondern auch alle Gemeinkosten des Unternehmers! Also auch die VoSt aus dem vor zwei Jahren angeschafften Turmdrehkrans und des vor vier Jahren angeschafften LKWs und des Porsches des Unternehmers. Auch betroffen wären ggf. das Büro oder die Halle, die der Unternehmer vor neun Jahren errichtet hat. All diese nicht abzugsfähige VoSt würde Dir der Unternehmer in Rechnung stellen, so dass der Kaufpreis Grundstück und Gebäude vom Bauträger OHNE USt kaum günstiger wäre als der „getrennte“ Kauf von Grundstück und Gebäude vom Bauunternehmer. Im Endeffekt ist diese Konstruk eher für den Unternehmer als für den Kunden interessant!

taxpert