Photovoltaik Anschaffungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sonne2023
Beiträge: 3
Registriert: 26. Sep 2023, 13:12

Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von Sonne2023 »

Hallo!

Wie können Anschaffungskosten (35.000) für eine private PV Anlage angesetzt oder abgeschrieben werden?
Wir haben die Mwst. zurückerstattet bekommen, Inbetriebnahme war in 2023, die Bezahlung und Montage Nov. 2022.

Bin sehr dankbar über Rückmeldung/ Hilfe.
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach - linear über 20 Jahre. Wenn die Anlage z. B. im Mai 2023 in Betrieb genommen wurden, können für 2023 8/12 von 5 % des Anschaffungspreises abgeschrieben werden.
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von Severina »

Aber doch nur, wenn die Anlage die Voraussetzungen des § 3 N. 72 EStG nicht erfüllt - und bei 35.000 € AK gehe ich nicht von mehr als 30 kw (Peak aus)?
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von muemmel »

Ach so - dann entfällt die Abschreibung, weil gar keine Einkommensteuer gezahlt wird.
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von taxpert »

Die Kosten der Installation können jedoch nach §35a EStG begünstigt sein.

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Sonne2023
Beiträge: 3
Registriert: 26. Sep 2023, 13:12

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von Sonne2023 »

Hallo taxpert & Co.

Wir sind Privatpersonen, keine Unternehmer.
Und bekommen auch keine offizielle Bescheinigung für Energetische Maßnahmen.
Ist eine Ansetzung oder Abschrebung trotzdem möglich?
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Photovoltaik Anschaffungskosten

Beitrag von Severina »

Die anteiligen Installationskosten können Handwerkerleistungen sein, wie taxpert bereits schrieb - lies mal § 35 a EStG, das gilt nur für den anteiligen Arbeitslohn, der der Rechnung zu entnehmen sein muss.

Abzuschreiben ist da nichts, wenn die Anlage unter 30 kW(Peak) hat, dafür müsst Ihr die Erträge ja auch nicht versteuern.
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