Photovoltaik Anschaffungskosten
Photovoltaik Anschaffungskosten
Hallo!
Wie können Anschaffungskosten (35.000) für eine private PV Anlage angesetzt oder abgeschrieben werden?
Wir haben die Mwst. zurückerstattet bekommen, Inbetriebnahme war in 2023, die Bezahlung und Montage Nov. 2022.
Bin sehr dankbar über Rückmeldung/ Hilfe.
Wie können Anschaffungskosten (35.000) für eine private PV Anlage angesetzt oder abgeschrieben werden?
Wir haben die Mwst. zurückerstattet bekommen, Inbetriebnahme war in 2023, die Bezahlung und Montage Nov. 2022.
Bin sehr dankbar über Rückmeldung/ Hilfe.
Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Ganz einfach - linear über 20 Jahre. Wenn die Anlage z. B. im Mai 2023 in Betrieb genommen wurden, können für 2023 8/12 von 5 % des Anschaffungspreises abgeschrieben werden.
Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Aber doch nur, wenn die Anlage die Voraussetzungen des § 3 N. 72 EStG nicht erfüllt - und bei 35.000 € AK gehe ich nicht von mehr als 30 kw (Peak aus)?
Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Ach so - dann entfällt die Abschreibung, weil gar keine Einkommensteuer gezahlt wird.
Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Die Kosten der Installation können jedoch nach §35a EStG begünstigt sein.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Hallo taxpert & Co.
Wir sind Privatpersonen, keine Unternehmer.
Und bekommen auch keine offizielle Bescheinigung für Energetische Maßnahmen.
Ist eine Ansetzung oder Abschrebung trotzdem möglich?
Wir sind Privatpersonen, keine Unternehmer.
Und bekommen auch keine offizielle Bescheinigung für Energetische Maßnahmen.
Ist eine Ansetzung oder Abschrebung trotzdem möglich?
Re: Photovoltaik Anschaffungskosten
Die anteiligen Installationskosten können Handwerkerleistungen sein, wie taxpert bereits schrieb - lies mal § 35 a EStG, das gilt nur für den anteiligen Arbeitslohn, der der Rechnung zu entnehmen sein muss.
Abzuschreiben ist da nichts, wenn die Anlage unter 30 kW(Peak) hat, dafür müsst Ihr die Erträge ja auch nicht versteuern.
Abzuschreiben ist da nichts, wenn die Anlage unter 30 kW(Peak) hat, dafür müsst Ihr die Erträge ja auch nicht versteuern.