Hallo,
ich bin neu hier aufgrund folgender Frage.
Ich verwende die Kleinunternehmerregelung und führe seit kurzem Dienstleistungen ins EU-Ausland an Geschäftskunden aus.
Nun meine Frage: ich besitze ja keine Ust-ID, tritt hier das reverse-charge-Verfahren in Kraft?
Laut meiner Recherche wird dieser Fall immer wieder unterschiedlich beschrieben.
Nun ist es jedoch leider so, dass ich bereits eine Rechnung ohne diesen HInweis und eine Ust.-ID geschrieben habe.
Ich bin relativ unerfahren und hoffe man kann mir vielleicht helfen.
Vielen Dank schonmal.
Kleinunternehmerregelung EU
Re: Kleinunternehmerregelung EU
Da der Ort der Leistung im EU-Ausland liegt, kommt es auf die dort geltende Rechtslage an. Im umgekehrten Fall (EU-KleinU) leistet im Inland kommt es nicht zum Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 5). Da die Mehrwertsteuersysteme in der EU angeglichen sind, dürfte es in einem anderen EU-Land ebenso sein. Die Rechnung sollte aber einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung enthalten.