Lieber Steuer Forum,
dürfte grundsätzlich ein gemeinnütziges Unternehmen Anteile an einem privatwirtschaftlichen - gewinnorientierten Unternehmen halten?
Idee ist, dass ich als Eigentümer einer GmbH einen Großteil meiner Anteile spende an eine gGmbH/gUG.
Diese übernimmt nur gemeinnützige Arbeit und spendet den restlichen Einnahmen an andere gGmbHs/Vereine. z.B. Krankenhäuser, etc.
Wäre so eine Struktur grundsätzlich rechtlich denkbar?
Wenn ich meine Anteile schenken an die gGmbH, muss diese dann "Schenkungssteuer" zahlen oder ähnlich? Was wären ungefähr die Rechtsfolgen der Schenkung?