ich bin gerade an meiner Steuererklärung für 2019 in der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen".
Ich füge mal 2 Kostenaufstellungen meiner Nebenkostenabrechnung hinzu zum besseren Verständnis.
Da man keine Bilder Hochladen kann, habe ich schnell über eine unabhängige Uploadseite die 2 Kostenaufstellungen Hochgeladen: https://abload.de/img/20230921_1033005ui4o.jpg
https://abload.de/img/20230921_103313cqd71.jpg
Bei den Haushaltsüblichen Dienstleistungen habe ich in der Anlage in Zeile 5 die Hausmeistergebühren, den Winterdienst und die Hausreinigung eingetragen. Soweit so gut.
Meine Frage: Kann ich den Wert meiner Anteiligen Kosten, wie sie in der Nebenkostenabrechnung stehen, 1zu1 in die Zeile "Aufwendungen" einfügen ? Ich habe mir nämlich sagen lassen, dass man lediglich die Arbeitskosten absetzen kann und nicht die Gesamten Anteiligen Kosten. Falls der einfache Wert aus der Nebenkostenabrechnung reicht, würde diese auf Nachfrage gleichzeitig auch als Nachweis ausreichen, oder muss ich mir so oder so eine detailliertere Kostenaufstellung vom Vermieter zukommen lassen ?
Bei den Handwerkerleistungen in Zeile 6 habe ich aus meiner Nebenkostenabrechnung folgende Leistungen rausgeschrieben: Kaminfeger, Legionellenprüfung und Wartung der Heizung. ( Falls ihr mehr rauslesen könnt gerne bescheid geben

Selbe Frage: Kann ich die gesamten aufgeführten Anteiligen Kosten, die in der Nebenkostenabrechnungen stehen, eintragen ? Oder gilt selbes Prinzip mit Arbeitskosten ?
Zumal bei den Handwerkerleistungen 2 Zeilen für die Rechnung auszufüllen sind. Einmal "Rechnungsbetrag" und einmal "Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer". In wie fern setzen sich diese beiden Werte zusammen und würden die, die in meiner angehefteten Nebenkostenabrechnung stehen ausreichen ? Oder muss hierfür ebenfalls beim Vermieter eine detaillierte Kostenaufstellung eingefordert werden ?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Antworten.