Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen 35c

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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saulg
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Registriert: 20. Sep 2023, 15:16

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen 35c

Beitrag von saulg »

Hallo zusammen,

ich plane eine energetische Sanierung und würde gerne anschließend die Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen einer selbstgenutzten Immobilie einreichen. Dazu gibt es vom "Bundesministerium der Finanzen" bereitgestellte Formulare. Zum einen gibt es ein Muster für eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und zum Anderen gibt es eine Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung (z.B. Energieberater).

Für Einzelmaßnahmen ist mir der Prozess klar und das Formular ist einleuchtend. Bei einer Einzelmaßnahmen könnte das entsprechende Fachunternehmen das Formular ausfüllen und müsste insbesondere unter Punkt IV. bestätigen, dass die Maßnahmen den Anforderungen der ESanMV enstprechen. Soweit ist alles klar. Unklar ist mir wie es sich bei einer komplexeren energetischen Sanierung Verhält für die man diverse Unternehmen (Maler, Spengler, Sanitär, etc.) beauftragt hat. Laut BMF schreiben können alle verbundenen Kosten (z.B. durch Fassadendämmung notwendige Wasserhahnanpassung an der Hausfassade und Spenglerarbeiten der Regenrinnen) miteingereicht werden.
Dazu die Frage: Mit welchem Formular weißt man die verbundenen Kosten nach?

Ich würde vermuten, dass man in diesem Fall die das Muster "Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung" wählt. Dieses füllt dann der baubegleitende Energieberater unter Angabe des Gesamtkosten aus und unter Punkt III wird dann nicht nur ein Unternehmen, sondern die Gewerke alle Fachunternehmen angrekreutz. Wäre das so korrekt? In diesem Fall wäre von den jeweiligen Unternehmen vermutlich keine zusätzliche Bescheinigung notwendig?

Vielen Dank bereits für die Hilfe!
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