Hallo,
ich muss den Grundwert des Nießbrauchs angeben.
Das sind ja die jährlichen Mieteinahmen abzüglich der Werbungskosten.
Dürfen dabei in den Werbungskosten die AfA berücksichtigt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Schöne Grüße
Grundwert Nießbrauch
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Re: Grundwert Nießbrauch
Mein Steuerberater sagte mir mal, dass das Finanzamt für den Grundwert des Nießbrauchs bei Immobilien die jährlichen Mieterträge -20% für Instandhaltung etc. akzeptieren würde. Angabe ohne Gewähr, ich bin absoluter Laie.