Sehr geehrte Forum KollegInnen,
folgender Sachverhalt:
Ich habe zwei Mitarbeiter aus Polen beschäftigt.
Diese haben in Polen eine sp.z.o.o. was einer GmbH ähnelt.
Die Mitarbeiter sind Elektriker und führen die Arbeiten in meinem Auftrag auf eigene Rechnung aus.
Vereinbart wurden BRUTTO 25 €/ Std
Nun erhalte ich die erste Rechnung 25 € Netto ohne UMST. (Steuernummer in Polen ist vorhanden). Dies ist zunächst nicht falsch, da es eine innergem. Leistung ist.
Bedeutet jedoch: Ich kann mir keine Vorseuer ziehen.
Meine Fragen:
Ist es eine innergem. Lesitung, da die Leistung eigentlich in D ausgeführt wurde?
Wenn die Kosnsellation wie oben wäre nur mit Deutschen Mitarbeiter, dann hätte ich 19 % niedrigere Lohnkosten, da ich mir 19 % Vorsteuer ziehen könnte, korrekt?
Gibt es eine Möglichkeit doch Vorsteuer zu ziehen ?
Wie seht ihr das wenn vertraglich 25,00 € Brutto vereinabrt wurde und gleichzeitig Deutsches Recht gilt. wären 21,01 € (dies wäre der Nettobetrag) richtig?
Vielen Dank
Umsatzsteuer bei Mitarbeitern aus Polen
Re: Umsatzsteuer bei Mitarbeitern aus Polen
Wie seht ihr das wenn vertraglich 25,00 € Brutto vereinabrt wurde und gleichzeitig Deutsches Recht gilt. wären 21,01 € (dies wäre der Nettobetrag) richtig? Nicht unbedingt - es gibt schließlich auch Kleinunternehmer, die gar keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Re: Umsatzsteuer bei Mitarbeitern aus Polen
Wenn der inländische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b schuldet, kann er diese nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 als Vorsteuer abziehen, es sei denn, er verwendet die Leistung für Zwecke, die den Vorsteuerabzug ausschließen.