Anwendung der Differenzbesteuerung bei Wareneinkauf im EU-Ausland

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Henry63
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jul 2023, 00:03

Anwendung der Differenzbesteuerung bei Wareneinkauf im EU-Ausland

Beitrag von Henry63 »

Hallo,

ich handele mit gebrauchten Uhren und kaufe diese weltweit über eBay und andere Plattformen ein. Sowohl von Privatpersonen als auch von gewerblichen Händlern. Nun habe ich erstmalig eine Betriebsprüfung und die Prüferin hat folgendes Problem:

Ich habe über eBay eine GEBRAUCHTE Uhr bei einem gewerblichen Händler aus Frankreich gekauft (B2B innerhalb EU). Der Händler hat mir seinerzeit aber keine gesonderte Rechnung ausgestellt, sondern ich habe nur die Kopie des eBay-Ankaufs und den Paypal-Zahlungsbeleg. Der Einkauf als solcher wird nicht in Frage gestellt, es geht um die Anwendung der Differenzbesteuerung bei dieser Uhr. Im Einkauf habe ich keine Vorsteuer gebucht, und dann beim Verkauf die Differenzbesteuerung angewendet.

Jetzt argumentiert die Prüferin, daß ich die Differenzbesteuerung nicht anwenden darf. Da ich die Uhr von einem GEWERBLICHEN Verkäufer gekauft habe, könnnte es sein, daß dieser innergemeinschaftliche Lieferung angewandt habe. Ob das der Fall ist oder nicht, könne nur durch ein korrekte Handelsrechnung geprüft werden. Da ich aber keine Rechnung habe, kann die Anwendung der innergemeinschaftlichen Lieferung beim Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend müsse ich beim Verkauf Regelbesteuerung anwenden.

Nun ist es bei eBay oftmals so, daß dort Klein- und Kleinsthändler tätig sein. Viele dieser Händler stellen erst gar keine Rechnungen aus. Außerdem ist es im Ausland fast unmöglich, den Verkäufer zu zwingen, eine Rechnung auszustellen. Wenn er keinen Bock darauf hat, macht er es einfach nicht. Praktisch kann man dagegen kaum etwas machen. Deswegen meine Frage:

Ist auch bei B2B-Kauf im EU-Ausland eine Ankaufsrechnung zwingend erforderlich?
Was mache ich, wenn der gewerbliche Verkäufer einfach gar keine Rechnung ausstellt oder aber diese nicht ordnungsgemäß ist?
Heißt das in der Konsequenz, daß ich beim Verkauf Regelbesteuerung anwenden muß, obwohl ich im Einkauf keine Vorsteuer gegenrechnen kann?

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank vorab!
Tom998
Beiträge: 584
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anwendung der Differenzbesteuerung bei Wareneinkauf im EU-Ausland

Beitrag von Tom998 »

Ist auch bei B2B-Kauf im EU-Ausland eine Ankaufsrechnung zwingend erforderlich?
Bei Leistungen zwischen Unternehmern ist immer eine Rechnung erforderlich (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). In Frankreich dürften die gesetzlichen Regelungen identisch sein.
Was mache ich, wenn der gewerbliche Verkäufer einfach gar keine Rechnung ausstellt oder aber diese nicht ordnungsgemäß ist?
Nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.
Heißt das in der Konsequenz, daß ich beim Verkauf Regelbesteuerung anwenden muß, obwohl ich im Einkauf keine Vorsteuer gegenrechnen kann?
M.E. ja. Wie soll das FA denn prüfen, ob der Verkäufer die Steuerbefreiung für igL anwendet oder selbst differenzbesteuert liefert? Ihre Unlust, auf eine ordnungsgemäße Rechnung zu bestehen, kann man nicht dem FA anlasten.
Henry63
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jul 2023, 00:03

Re: Anwendung der Differenzbesteuerung bei Wareneinkauf im EU-Ausland

Beitrag von Henry63 »

Hi Tom998,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort! Trotzdem bleiben bei mir vielen Fragen offen. Ich frage mich, wie das in der Praxis funktionieren soll?
Tom998 hat geschrieben: 8. Jul 2023, 08:01Nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.
Ich kaufe fast nur über eBay, von immer anderen Verkäufern, aus fast allen europäischen Ländern. Die Artikel haben einen recht geringen Kaufpreis, mal € 300, mal € 500, selten mehr. Kaum ein ausländischer Händler stellt mir dabei eine Rechnung aus. Soll ich - wenn der Händler keine Rechnung ausstellt - regelmäßig in diversen EU-Ländern klagen, um eine Rechnung zu bekommen? Das ist in der Praxis einfach nicht machbar, das überschreitet in jeder Hinsicht meine Kapazitäten. Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, als konsequent auf eine Rechnung zu bestehen, die ich aber einfach nicht bekomme. würde das m.E. mein Geschäftsmodell gefährden.

Nochmals, ich stelle NICHT meine Ust-Pflicht in Frage. Natürlich muß ich USt zahlen. Aber ich verstehe nicht, warum ich hier nicht einfach Differenzbesteuerung anwenden kann.

Vielen Dank vorab!
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