Müssen Rückerstattungen von Rentenbeiträge in die Steuererklärung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ichfragbessermalnach
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Müssen Rückerstattungen von Rentenbeiträge in die Steuererklärung?

Beitrag von ichfragbessermalnach »

Hallo alle,

Hintergrund:
Ich habe in eine Altersrente im öffentlichen Dienst eingezahlt. Um diese aufgezahlt zu bekommen muss man aber mindestens 60 Monate eingezahlt haben.
Da ich das nicht erreicht habe, habe ich mir das Geld letztes Jahr auszahlen lassen.

Mein Wissen:
Die Auszahlung ist steuerfrei
Quelle:
1. Nachfrage bei Rentenversicherung
2. https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/keine-sonderausgabenverrechnung-bei-beitragserstattungen_170_559238.html
Hier steht unter anderem
"Der BFH hat aber entgegen dieser Auffassung entschieden, dass die Beitragserstattungen als Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerbar und nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei sind."

Unter "steuerfrei" verstehe ich, dass ich keine Steuern zahlen muss, unter "steuerbar", dass es für die Steuer relevant ist. Also gehe ich davon aus, dass ich die Auszahlung in der Steuererklärung angeben muss.
Ist das richtig?

Was dafür spricht, dass man es bei der Steuererklärung angeben muss
https://openjur.de/u/2141415.html
"Die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen gehört zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG. Die Vorschrift erfasst "Leibrenten und andere Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b erbracht werden, soweit sie jeweils der Besteuerung unterliegen"."

Was dagegen spricht, dass man es bei der Steuererklärung angeben muss
1.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/keine-sonderausgabenverrechnung-bei-beitragserstattungen_170_559238.html
"Achtung: Die Steuerbescheide sollten bezüglich einer Verrechnung überprüft werden. Es ist durchaus denkbar, dass den Finanzämtern solche Beitragserstattungen zunächst weiterhin elektronisch übermittelt werden."

In meinem Fall wurde die Auszahlung nicht ans Finanzamt übermittelt. Zumindest kam es beim Abruf, was beim Finanzamt schon vorliegt, nicht vor.

2.
Die Servicemitarbeiter bei der Rentenkasse haben mir gesagt, dass die Auszahlung steuerfrei ist und nicht angegeben werden muss.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Auszahlung nicht einfach nur steuerfrei ist, aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden muss (die Servicemitarbeiter sind ja auch keine Steuerexperten). Ich dachte zumindest immer, dass das Finanzamt steuerfreiheit feststellt und nicht ich.

Frage:
Hat jemand das Wissen um sagen zu können, ob die Auszahlung in die Steuererklärung muss oder nicht?
Bzw. kann man hier auch das Finanzamt anrufen und fragen?

Danke
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