Kapitalerträge im Ausland- Sonderfall Erbgemeinschaft

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Mad21
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Registriert: 23. Mai 2023, 20:53

Kapitalerträge im Ausland- Sonderfall Erbgemeinschaft

Beitrag von Mad21 »

Hi,

ich habe als Ergebnis einer Erbe im Ausland (EU) den Obereigentum von einer Erbgemeinschaft rund um einen Wertpapierdepot bekommen. Es ist so komplex mit der Steuererklärung, dass ich damit voll die Nerven bekomme.

Da das Geld nicht auf meinem Konto auftaucht, sondern in der Erbgemeinschaft blockiert ist, ist es für mich super relevant zu wissen was die Basis für die Steuer sein muss. Ggf. muss ich dann meinen Anteil verkaufen um die Steuer zu bezahlen :(

Ich habe die Gewinne von Aktienverkauf auf dem Schirm (wobei die Bank vor Ort mir nicht sagen kann, wann zum Teufel die Aktien angekauft worden sind...). Vermutlich ist es aber nicht die einzige Sache.

In einem vollen Eigentum musste ich die Erträge, Dividenden und Gewinne besteuern lassen. In einem Obereigentum fallen auf jedem Fall die Dividenden aus. Ich verstehe aber nicht was die Erträgen dann entsprechen. Auf der Steuerbescheinigung steht wirklich nur der Wert von dem Gewinn aus Aktienverkauf.

Wie genau ist die Regelung hier in DE? Was muss genau ein Obereigentümer laut dem FA als Steuer übernehmen?

Kann jemand dazu helfen?

Lieben Dank!
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