zunächst zu den Tatsachen: Ich habe einen Zweitwohnsitz, der sich 400 km entfernt von meinem Familienwohnsitz befindet. Ich bin im vergangenen Jahr 19-mal mit Bus und Bahn zu meiner Familie heimgefahren. Dafür begebe ich mich Freitags nach der Arbeit direkt zum Bahnhof und Montags fahre ich vom Bahnhof direkt zur Arbeit. Tatsächlich sind dafür 1484 € an Kosten angefallen. Darüber hinaus bin ich 1-mal mit dem Auto gefahren. Hier bin ich nicht direkt von der Arbeit losgefahren, sondern war noch zunächst zuhause.
Ich gehe davon aus, dass ich den obigen Sachverhalt unter Familienheimfahrten eintrage und nicht unter "Erste und letzte Fahrt", da ich den Zweitwohnsitz schon seit dem Jahr 2021 besitze und es sich bei "Erste und letzte Fahrt" wohl um die tatsächlich erste und letzte Fahrt zum anderen Ort handelt, bspw. beim Umzug.
Nun zu meiner Frage: Laut diversen Webseiten [1-3] und auch einer Antwort hier im Forum [4], kann ich für die Familienheimfahrten entweder die Entfernungspauschale von 30 Cent/km für die ersten 20 km bzw. 38 Cent/km für alle weiteren km ansetzen, oder aber die tatsächlich angefallenen Kosten, je nachdem was für mich günstiger ist. Die Entfernungspauschale wäre nach meiner Rechnung für eine Familienheimfahrt 20 km * 0,3 €/km + 380 km * 0,38 €/km = 6 € + 144,4 € = 150,4 €. Bei 20 Familienheimfahrten ergibt sich damit eine Entfernungspauschale von 3008 € (2400 € falls man durchgehend mit 30 Cent/km rechnet). Meine tatsächlichen Kosten sind jedoch nur 1484 €, daher würde ich natürlich gerne die Entfernungspauschale angeben. In ELSTER gibt es im Formular N unter "Wöchentliche Familienheimfahrten" in Zeilen 104 und 105 nur die Felder "einfache Entfernung", "Anzahl" und "Kosten für öffentliche Verkehrsmittel". Hier würde ich "400 km", "20" und "1484 €" eintragen. Mir ist nun unklar, wie ich die Werte für die Entfernungspauschale angebe. Oder berechnet das Finanzamt auf Basis meiner Angaben die Entfernungspauschale und verwendet dann diesen Wert, da er die tatsächlichen Ausgaben übertrifft?
Ich freue mich über jegliche Hilfe oder auch Hinweise darauf, was ich falsch verstehe...
[1] https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
[2] https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/familienheimfahrten-steuerlich-absetzen.htmlDie Entfernungspauschale gilt grundsätzlich auch für Bahnfahrten.
[3] https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
undBus & Bahn: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn fährt, kann entweder die tatsächlichen Kosten (= Bahn-/Busticket) oder alternativ die Entfernungspauschale ansetzen.
[4] https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?p=29151#p29151Der BFH hat festgestellt, dass es für den Ansatz der Entfernungspauschale unerheblich ist, ob überhaupt Kosten für die Familienheimfahrten entstanden sind (Urteil des BFH vom 18. April 2013, Az. VI R 29/12).
Es können entweder reale Kosten oder Entfernungspauschale angerechnet werden - bei Bahn-Fahrten mit Spar-Ticket lohnt sich auf jeden Fall Zweiteres.