Seite 1 von 1

Handwerkerleistungen bei Rabattgewährung

Verfasst: 7. Mai 2023, 08:52
von roling
Hallo,

ich habe bei meiner Steuererklärung Handwerkerleistungen geltend gemacht. Es handelte sich um eine Terrassenüberdachung. Auf der Rechnung war neben den Lohnkosten auch ein Aktionsrabatt aufgeführt. Dieser wurde gewährt, weil ich den Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt geschlossen hatte.
Das Finanzamt hat nun den Rabatt anteilig auf die Lohnkosten angerechnet, d.h. nicht die vollen Lohnkosten anerkannt. Ist dies korrekt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Handwerkerleistungen bei Rabattgewährung

Verfasst: 7. Mai 2023, 10:33
von Tom998
Worauf wurde der Rabatt denn gewährt? Auf den Gesamtbetrag der Rechnung oder nur auf das Material? Bei erster Alternative ist es natürlich korrekt.

Re: Handwerkerleistungen bei Rabattgewährung

Verfasst: 7. Mai 2023, 12:27
von roling
Hallo,

Danke für Deine Antwort.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Rabatt sich nur auf das Material bezieht, denn der Rabatt war ein, ich nenn es mal Monatsrabatt, weil wir im Monat Mai 2022 den Vertrag geschlossen haben. Die Firma hat alle zwei Monate wieder eine Aktion laufen, mal für Markisen mal für die Überdachung.

Auf der Rechnung sind die einzelnen Positionen aufgeführt. Pos. 1 und 2 Materialien. Pos. 3 Montagekosten, Pos 4 Aktionsrabatt und dann Endbetrag.

Gruß

Re: Handwerkerleistungen bei Rabattgewährung

Verfasst: 7. Mai 2023, 16:54
von reckoner
Hallo,
Pos 4 Aktionsrabatt ...
Als eigene Position bezieht es sich offensichtlich auf die gesamte Rechnung, und damit proportional auf jeden einzelnen Posten.

Ähnlich ist es beispielsweise, wenn eine Versicherung eingesprungen ist und man nur die Selbstbeteiligung absetzen will. Auch da darf man nicht den gesamten Betrag für Lohn verwenden.

Stefan

Re: Handwerkerleistungen bei Rabattgewährung

Verfasst: 7. Mai 2023, 17:26
von roling
Hallo,

dann werde ich die "Kröte" wohl schlucken müssen.

Danke für die Antworten.