Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GeorgHH
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Registriert: 4. Mai 2023, 07:01

Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Beitrag von GeorgHH »

Guten Morgen!
Vermutlich bin ich der Allererste, der über die Steuererklärung nach der Hochzeit fällt... :)

Unsere Situation grob skizziert:
Ich habe ein Einkommen von 100.000, die letzten Jahre gab es im Durchschnitt eine Rückzahlung von etwa 2.500 €.
Meine Frau hat 60.000 und im Durchschnitt gab es knapp 2.000 € zurück.

Jetzt haben wir im Oktober 22 geheiratet und die Klassen 3 (für mich( und 5 gewählt.
Das Steuerprogramm prognostiziert eine Rückzahlung von 2.500€.
Allerdings weist es auch darauf hin, dass ich 6.000€ zuviel bezahlt habe (durch den Wechsel der Klasse im Oktober).

Das ist doch nicht plausibel, oder?
Ich hätte naiv mindestens die Summe der beiden Rückzahlungen, also irgendwas um die 4.000€ erwartet, oder?

Meine Vermutung / Hoffnung ist, dass das Programm einfach nicht weiß, wie es mit dem "Fehler" der zu viel bezahlten ESt umgehen soll.

Viele Grüße
Georg aus Hamburg
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Beitrag von reckoner »

Hallo,

grundsätzlich wird die gesamte Steuer nicht höher sein als vorher, in den meisten Fällen sogar niedriger (Splittingvorteil).
Ich würde im konkreten Fall im Vergleich zu den Vorjahren mit einer Steuerersparnis von etwa 1000 Euro rechnen.

Die Erstattung - oder Nachzahlung - hängt aber auch von den Vorauszahlungen ab (die Lohnsteuer ist praktisch eine solche). Und wenn dann die Steuerklassen "falsch" gewählt wurden so kann es zu Differenzen kommen, sowohl nach oben als auch nach unten. Am Ende gleicht es sich aber immer aus, egal welche Steuerklassen man hatte.

Hättet ihr 4/4 gewählt, dann wäre es ungefähr zu den bisherigen 4500 Euro plus die prognostizierten 1000 Euro durch den Splittingvorteil gekommen. Bei ganzjährigen(!!!) 3/5 käme aber eine Differenz von etwa 3000 Euro heraus (Rechner: https://www.steuertipps.de/service/rechner/wahl-der-steuerklasse/ ); also nur noch 2500 Euro Erstattung.
Anmerkung: Das was der Rechner konkret an Erstattung/Nachzahlung ausspuckt ist nicht korrekt, es fehlt genau das was auch bisher zu einer Erstattung geführt hat (vermutlich Werbungskosten).
Das Steuerprogramm prognostiziert eine Rückzahlung von 2.500€.
Damit ist 2022 gemeint, richtig? Dieses Jahr ist aber noch untypisch, denn es gibt über die Steuererklärung rückwirkend für das gesamte Jahr den Splittingvorteil. Das kann man mit einem fertigen Rechner (wie dem oben verlinkten) nicht ausrechnen, da müsste man Excel bemühen, oder ein Steuerprogramm.
Allerdings weist es auch darauf hin, dass ich 6.000€ zuviel bezahlt habe (durch den Wechsel der Klasse im Oktober).
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Durch den Wechsel in Steuerklasse 3 wurden doch sogar weniger Steuern abgeführt [ich gehe davon aus, dass du mit "ich" auch nur dich gemeint hast, und nicht deine Frau oder euch gemeinsam].

Stefan
GeorgHH
Beiträge: 3
Registriert: 4. Mai 2023, 07:01

Re: Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Beitrag von GeorgHH »

Guten Morgen Stefan,

vielen Dank für deine Antwort!

Ich hatte lange an der Wahl der richtigen Steuerklassen gerätselt und der steuertipps Rechner sagte, dass 3/5 die beste Wahl wäre (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten).
Hätten wir eher 4/4 nehmen sollen?
Damit ist 2022 gemeint, richtig? Dieses Jahr ist aber noch untypisch, denn es gibt über die Steuererklärung rückwirkend für das gesamte Jahr den Splittingvorteil. Das kann man mit einem fertigen Rechner (wie dem oben verlinkten) nicht ausrechnen, da müsste man Excel bemühen, oder ein Steuerprogramm.
Genau. Das Steuerprogramm kommt halt auf die 2500€, was mir so wenig erscheint. Vielleicht ist das Programm ja auch etwas doof an der Stelle.
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Durch den Wechsel in Steuerklasse 3 wurden doch sogar weniger Steuern abgeführt [ich gehe davon aus, dass du mit "ich" auch nur dich gemeint hast, und nicht deine Frau oder euch gemeinsam].
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die neue Klasse rückwirkend auf das gesamte Jahr angewendet.
Deswegen (vermute ich) sagt das Programm, dass ich in den ersten 10 Monaten zuviel gezahlt hatte (diese 6000 €).

Viele Grüße!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Hätten wir eher 4/4 nehmen sollen?
Nee, würde ic h nicht sagen.
Ihr hättet ja bei 4/4 eine höhere Erstattung bekomen (so wie bisher), und dann ist es schon sinnvoll, erst gar nicht so viel zu bezahlen. Erst wenn es soweit geht, dass eine Nachzahlung herauskommt, müsste man überlegen ob das noch gut ist.

Ein ganz anderer Punkt sind übrigens die Lohnersatzleistungen, die orientieren sich nämlich am Nettolohn und sind damit bei Steuerklasse 3 höher und bei 5 niedriger. Ist also absehbar, dass einer der Ehepartner solche Leistungen beziehen wird (etwa Elterngeld, oder weil einer viel öfter krank ist), dann sollte dieser vielleicht bewusst in die Steuerklasse 3 wechseln (dabei die Fristen beachten, das muss bereits ein paar Monate vorher geschehen).
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die neue Klasse rückwirkend auf das gesamte Jahr angewendet.
Nicht ganz. Die Steuerklassen bleiben wie sie waren. Aber durch die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung gibt es den Splittigvorteil rückwirkend.
Die Rechnung nennt nur den Unterschied zu wenn man bereits am Jahresanfang gewechselt hätte, aber selbst dann hätte es nicht gestimmt (3/5 passt so gut wie nie ganz genau).
Deswegen (vermute ich) sagt das Programm, dass ich in den ersten 10 Monaten zuviel gezahlt hatte (diese 6000 €).
Möglich. Aber gleichzeitig hat dann deine Frau zu wenig gezahlt. Wenn du in Klasse 3 bist dann verwendest du ihren Grundfreibetrag mit, und das darf sie dann natürlich nicht auch tun (daher Steuerklasse 5).
Wie gesagt würde ich mit 1000 Euro rechnen, das ist in eurem Fall ungefähr der Splittingvorteil.

Nochmal was grundsätztliches: Die Steuerklassen ändern rein gar nichts an der Steuerlast, man kann damit nichts gewinnen oder verlieren (außer bei den Lohnersatzleistungen, s.o.). Daher lohnt es sich nicht, lange darüber nachzudenken.

Stefan
GeorgHH
Beiträge: 3
Registriert: 4. Mai 2023, 07:01

Re: Plausibilität der Steuererklärung nach Hochzeit

Beitrag von GeorgHH »

Danke für deine Antwort!
Elterngeld beziehen wir bereits (seit Dezember), das ist ja aber sowieso auf 1.800€ / Monat gedeckelt.
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