EÜR und Ausgaben Hauptvordruck

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Sabine1977
Beiträge: 1
Registriert: 2. Mai 2023, 18:04

EÜR und Ausgaben Hauptvordruck

Beitrag von Sabine1977 »

Hallo an das Forum,

ich bin selbstständig und bin aktuell dabei meine Steuererklärung zu machen.
Erfahrungen mit der Erstellung einer Erklärung habe ich, jedoch bisher nur als Angestellte.
Da ich Solo- Selbständig bin, muss ich jetzt auch die Anlage EÜR ausfüllen und abgeben.
Meine Frage diesbezüglich ist, was ist der Unterschied zwischen den Betriebsausgaben in der EÜR und den Ausgaben die ich dann im Hauptvordruck eintrage? Ich habe vor mir vorliegend eine Steuererklärung und auch die EÜR eines Bekannten und werde nicht wirklich schlau drauß, da die Ausgaben in der EÜR und die im Hauptvordruck fast bzw. irgendwie identisch scheinen. Er selbst gibt seine Unterlagen zum Berater, kann mir das also auch nicht beantworten. Deshalb möchte ich gern wissen, was der Unterschied ist. Das die EÜR zur Gewinnermittlung dient und ich den Betrag in die Haupterklärung eintrage, weiß ich. Nur halt nicht den Unterschied zwischen den beiden bzw. was man jetzt als Ausgabe in die EÜR und in die Haupterklärung eintragen darf/kann.

Vielen Dank und Grüße, Sabine.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: EÜR und Ausgaben Hauptvordruck

Beitrag von Severina »

Bitte erst mal die Begrifflichkeiten klären:

Unter dem Hauptvordruck versteht man i. d. R. bei der Einkommensteuererklärung den Vordruck ESt 1 A - da trägt man keine Ausgaben ein, sondern seine persönlichen Daten.

Und was meinst Du mit EÜR - eine (tabellarische) Einnahme-Überschussrechmung oder die Anlage EÜR?

Wenn Du eine (tabellarische) EÜR "auf einem Blatt Papier", z.B. mit Excel oder einer Buchhaltungssoftware machst, dann muss das Ergebnis natürlich mit dem Ergebnis in der Anlage EÜR exakt übereinstimmen. Die Anlage dient - neben der Gewinnermittlung an sich - auch dazu, die Zahlen in ein vorgegebenes Gerüst einzubringen , das macht die EÜRs der Steuerpflichtigen, die in derselben Branche tätig sind, vergleichbar. Da werden bestimmte Positionen, die in einer tabellarischen EÜR einzeln aufgeführt sind, einfach nur zusammengerechnet - z.B. Löhne Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Lohnsteuer.
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