Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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BorisDieKlinge80
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Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Hallo Leute,

ich hatte im Jahr 2022 einen Umsatz von rund. 43.000€ (2021 ca 23.000€ deswegen habe im Jahr darauf mit Umsatst.)
So komme ich auf Brutto ~51.000 mit ca 8.000€ Umsatzsteuer.

Da ich keine Ausgaben hatte sondern nur diese Einnahmen, zahle ich den Umsatz betrag 1:1 wieder zurück ans Finanzamt.

Wird nun die Einkommensteuer auf die 51.000€ oder auf die 43.000€ berechnet! Laut Steuerberater habe ich verstanden auf die 51.000.

Aber gibt es da nicht ein Gesetzt dass man keine Steuern auf Steuern erlassen darf!?

Sorry ,ich kenn mich 0 aus.. aber wäre nicht fair, da ich ja die Umsatzsteuer so wie ich sie bekomme auch wieder zurück geben..

Danke im Vorraus:)
Tom998
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Tom998 »

Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ist im Jahr der Zahlung Betriebsausgabe, sollte aber auch der Steuerberater wissen.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

ok, d.h. ich zahle da keine Steuern auf die Umstau Steuer!?

Ja vll. hab ich den Steuerberater auch falsch verstanden.
muemmel
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von muemmel »

Wird nun die Einkommensteuer auf die 51.000€ oder auf die 43.000€ berechnet! Weder noch - die wird auf den GEWINN erhoben, der ja wohl kleiner ist als der Umsatz.
Tom998
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Tom998 »

Weder noch - die wird auf den GEWINN erhoben, der ja wohl kleiner ist als der Umsatz.
Nö, er hat es irgendwie geschafft:
Da ich keine Ausgaben hatte sondern nur diese Einnahmen...
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Ja nur Gewinn und keine Ausgaben ist einfach als Softwareentwickler.. Ich habe weder Büroräume noch eigene Arbeitsgeräte:)

d.h. es werden 43.000 versteuert?
Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

Nein, 51.000 €.
Der "Fehler" besteht darin, dass Du in 2022 eigentlich vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen hättest abgeben und somit die USt für die ersten drei Quartale schon in 2022 hättest zahlen müssen. Jetzt fällt die Zahlung der gesamten USt ins Folgejahr und kann auch erst im Folgejahr vom Gewinn abgezogen werden.

Da die USt für 2022 mehr als 7.500 € beträgt, bist Du dieses Jahr übrigens zur monatlichen Abgabe von USt-VA verpflichtet - Du solltest die USt-Erklärung daher so rasch wie möglich abgeben.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Severina hat geschrieben: 28. Apr 2023, 07:51 Da die USt für 2022 mehr als 7.500 € beträgt, bist Du dieses Jahr übrigens zur monatlichen Abgabe von USt-VA verpflichtet - Du solltest die USt-Erklärung daher so rasch wie möglich abgeben.
ok danke für die info, das habe ich jetzt direkt mal an meinen Steuerberater weiter gegeben;)
Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

Den hast Du hoffentlich erst seit kurzem? Es kann nämlich wirklich nicht sein, dass ein Steuerberater DAS nicht weiß...
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Severina hat geschrieben: 28. Apr 2023, 11:27 Den hast Du hoffentlich erst seit kurzem? Es kann nämlich wirklich nicht sein, dass ein Steuerberater DAS nicht weiß...
Ja hatte da ein Kommunikationsproblem mit meinem Steuerberater, jetzt ist er aufgewacht;) Und die Einkommensteuererklärung wurde am WE gemacht;)

Aber noch eine Frage zu meinem Verständnis. Mein Einkommen + Umsatzsteuer = Umsatz. Und der Umsatz wird versteuert ? dann zahl ich die die Umsatzsteuer 1:1 zurück. Und musste
dafür Steuern zahlen? => Das verstehe ich einfach nicht...

Hätte ich dann eine Auto gekauft (gewerblich, wenn ich ein Gewerbe "hätte") welches Exakt Brutto 51T euro kostet, würde ich dafür aber nur 43T euro zahlen... und hätte 0 Umsatz gemacht. Wenn es nun keine Umsatzsteuer gäbe, würde das doch exakt auf das selbe rauskommen? Muss ich das so verstehen, dass der Statt daran verdient, wenn ich mein umsatz nicht ausgebe?

Grüße und Danke
taxpert
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von taxpert »

BorisDieKlinge80 hat geschrieben: 2. Mai 2023, 07:03 Aber noch eine Frage zu meinem Verständnis.
Du solltest Dir dringend überlegen, einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK zu belegen!

Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlen!

SEHR stark vereinfachtes beispiel. Da Du schreibst, dass Du keine Ausgaben hast, lasse ich diese auch weg!

Du bekommst Aufträge im Laufe des Jahres, für die Du insgesamt 100.000 € haben möchtest. Dein(e) Kunde(n) müssen Dir daher 119.000 € zahlen. Der Umsatz beträgt dann 100.000 €. Die 19.000 € USt zahlst im Endeffekt nicht Du, sondern deine Kunden!

Bei der Einkommensteuer hast Du -da Du ja offenbar keine USt-Voranmeldungen abgegeben hast!- Einnahmen in Höhe von 119.000 €, die der Einkommensteuer unterliegen.

Sehen wir uns das Folgejahr an!

Nehmen wir an, dass Du Aufträge im Wert von 50.000 € erhältst. Deine Kunden Zahlen Dir also 59.500 €.

Für die Einkommensteuer hast Du also Einnahmen in Höhe von 59.500 €, aber auch Ausgaben (an das FA abgeführte USt des ersten Jahres!) von 19.000 €. Versteuern musst Du also nur 40.500 €!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

Aber noch eine Frage zu meinem Verständnis. Mein Einkommen + Umsatzsteuer = Umsatz

Nein. Der Umsatz entspricht der Summe der Nettoeinnahmen (nicht: Einkommen!), die Umsatzsteuer gehört nicht zum Umsatz.

Und der Umsatz wird versteuert ?


Ja - allerdings nur bei der Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer wird der GEWINN versteuert. Und zum Gewinn gehört im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung auch die vereinnahmte Umsatzsteuer - hättest Du Umsatzsteuer abgeführt, dann hätte die den Gewinn gemindert.

dann zahl ich die die Umsatzsteuer 1:1 zurück. Und musste
dafür Steuern zahlen? => Das verstehe ich einfach nicht..
.

Im Jahr der Zahlung ist diese Zahlung eine Betriebsausgabe. Beide Steuern sind Kalenderjahressteuern, Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Sorry, aber sowas passiert nur, wenn man ohne jegliches Basiswissen in die Selbständigkeit geht.

Und:

Du musst Umsatz- und Einkommensteuer getrennt betrachten. Zwei Steuerarten, zwei Steuergeräte, zwei verschiedene Dinge. Kann Dir Dein Steuerberater das nicht erklären?


Hätte ich dann ein Auto gekauft (gewerblich, wenn ich ein Gewerbe "hätte")


Man kann auch als Freiberufler ein Auto im Betriebsvermögen haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

welches Exakt Brutto 51T euro kostet, würde ich dafür aber nur 43T euro zahlen... und hätte 0 Umsatz gemacht.

Nein. Du würdest 51 T€ zahlen und bekämst über die USt-Erklärung 8 T€ zurück. Und je nachdem, in welchem Jahr Du die Rechnung an den Autohändler bezahlst und in welchem Jahr die Erstattung kommt, kann das genauso auf die Gewinne zweier verschiedener Wirtschaftsjahre entfallen. Mit Deinem Umsatz hat das absolut gar nichts zu tun, der bliebe gleich hoch.

enn es nun keine Umsatzsteuer gäbe, würde das doch exakt auf das selbe rauskommen? Muss ich das so verstehen, dass der Statt daran verdient, wenn ich mein umsatz nicht ausgebe?


Unter dem Strich neutralisiert sich die Umsatzsteuer eines Unternehmens immer - aber es gilt in der Einkommensteuer nun mal das Zufluss- Abfluss- Prinzip des § 11 EStG.

In Deinem Fall verdient der Staat tatsächlich ein bisschen - da die Einkommensteuer auf die vereinnahmte Umsatzsteuer wegen der Progrssion höher sein wird als die Einkommensteuermindwrung, die auf die Umsatzsteuerzahlung im Folgejahr entfällt. Das hast Du allerdings - auch wenn Dir das nicht gefallen wird - selbst zu verantworten.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

taxpert hat geschrieben: 2. Mai 2023, 13:04 Du solltest Dir dringend überlegen, einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK zu belegen!

Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlen!

SEHR stark vereinfachtes beispiel. Da Du schreibst, dass Du keine Ausgaben hast, lasse ich diese auch weg!

Du bekommst Aufträge im Laufe des Jahres, für die Du insgesamt 100.000 € haben möchtest. Dein(e) Kunde(n) müssen Dir daher 119.000 € zahlen. Der Umsatz beträgt dann 100.000 €. Die 19.000 € USt zahlst im Endeffekt nicht Du, sondern deine Kunden!

Bei der Einkommensteuer hast Du -da Du ja offenbar keine USt-Voranmeldungen abgegeben hast!- Einnahmen in Höhe von 119.000 €, die der Einkommensteuer unterliegen.

Sehen wir uns das Folgejahr an!

Nehmen wir an, dass Du Aufträge im Wert von 50.000 € erhältst. Deine Kunden Zahlen Dir also 59.500 €.

Für die Einkommensteuer hast Du also Einnahmen in Höhe von 59.500 €, aber auch Ausgaben (an das FA abgeführte USt des ersten Jahres!) von 19.000 €. Versteuern musst Du also nur 40.500 €!

taxpert
Ahh. ok solangsam vesteh ich das;)
Severina hat geschrieben: 2. Mai 2023, 13:27 In Deinem Fall verdient der Staat tatsächlich ein bisschen - da die Einkommensteuer auf die vereinnahmte Umsatzsteuer wegen der Progrssion höher sein wird als die Einkommensteuermindwrung, die auf die Umsatzsteuerzahlung im Folgejahr entfällt. Das hast Du allerdings - auch wenn Dir das nicht gefallen wird - selbst zu verantworten.
ja so ist das leben. Aber 2022 war erst das erste Jahr in dem ich Umsatzteuer zahle, 2021 hatte ich erst angefangen als Freiberufler (ohne Umst.st) und da ich da über 22T€ kam, habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?
Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

"habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?"

Nein - natürlich nicht, denn in 2021 galt ja noch die Kleinunternehmerregelung, also wie kommst Du überhaupt darauf? Aber in 2022 hättest Du das machen sollen! Wie hoch der Umsatz in 2021 war, stand doch mit Ablauf des 31.12.2021 fest.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Severina hat geschrieben: 3. Mai 2023, 13:12 "habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?"

Nein - natürlich nicht, denn in 2021 galt ja noch die Kleinunternehmerregelung, also wie kommst Du überhaupt darauf? Aber in 2022 hättest Du das machen sollen! Wie hoch der Umsatz in 2021 war, stand doch mit Ablauf des 31.12.2021 fest.
ja da hast du recht, das habe ich verpasst...:)
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