Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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taxpert
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von taxpert »

BorisDieKlinge80 hat geschrieben: 2. Mai 2023, 07:03 Aber noch eine Frage zu meinem Verständnis.
Du solltest Dir dringend überlegen, einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK zu belegen!

Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlen!

SEHR stark vereinfachtes beispiel. Da Du schreibst, dass Du keine Ausgaben hast, lasse ich diese auch weg!

Du bekommst Aufträge im Laufe des Jahres, für die Du insgesamt 100.000 € haben möchtest. Dein(e) Kunde(n) müssen Dir daher 119.000 € zahlen. Der Umsatz beträgt dann 100.000 €. Die 19.000 € USt zahlst im Endeffekt nicht Du, sondern deine Kunden!

Bei der Einkommensteuer hast Du -da Du ja offenbar keine USt-Voranmeldungen abgegeben hast!- Einnahmen in Höhe von 119.000 €, die der Einkommensteuer unterliegen.

Sehen wir uns das Folgejahr an!

Nehmen wir an, dass Du Aufträge im Wert von 50.000 € erhältst. Deine Kunden Zahlen Dir also 59.500 €.

Für die Einkommensteuer hast Du also Einnahmen in Höhe von 59.500 €, aber auch Ausgaben (an das FA abgeführte USt des ersten Jahres!) von 19.000 €. Versteuern musst Du also nur 40.500 €!

taxpert
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Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

Aber noch eine Frage zu meinem Verständnis. Mein Einkommen + Umsatzsteuer = Umsatz

Nein. Der Umsatz entspricht der Summe der Nettoeinnahmen (nicht: Einkommen!), die Umsatzsteuer gehört nicht zum Umsatz.

Und der Umsatz wird versteuert ?


Ja - allerdings nur bei der Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer wird der GEWINN versteuert. Und zum Gewinn gehört im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung auch die vereinnahmte Umsatzsteuer - hättest Du Umsatzsteuer abgeführt, dann hätte die den Gewinn gemindert.

dann zahl ich die die Umsatzsteuer 1:1 zurück. Und musste
dafür Steuern zahlen? => Das verstehe ich einfach nicht..
.

Im Jahr der Zahlung ist diese Zahlung eine Betriebsausgabe. Beide Steuern sind Kalenderjahressteuern, Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Sorry, aber sowas passiert nur, wenn man ohne jegliches Basiswissen in die Selbständigkeit geht.

Und:

Du musst Umsatz- und Einkommensteuer getrennt betrachten. Zwei Steuerarten, zwei Steuergeräte, zwei verschiedene Dinge. Kann Dir Dein Steuerberater das nicht erklären?


Hätte ich dann ein Auto gekauft (gewerblich, wenn ich ein Gewerbe "hätte")


Man kann auch als Freiberufler ein Auto im Betriebsvermögen haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

welches Exakt Brutto 51T euro kostet, würde ich dafür aber nur 43T euro zahlen... und hätte 0 Umsatz gemacht.

Nein. Du würdest 51 T€ zahlen und bekämst über die USt-Erklärung 8 T€ zurück. Und je nachdem, in welchem Jahr Du die Rechnung an den Autohändler bezahlst und in welchem Jahr die Erstattung kommt, kann das genauso auf die Gewinne zweier verschiedener Wirtschaftsjahre entfallen. Mit Deinem Umsatz hat das absolut gar nichts zu tun, der bliebe gleich hoch.

enn es nun keine Umsatzsteuer gäbe, würde das doch exakt auf das selbe rauskommen? Muss ich das so verstehen, dass der Statt daran verdient, wenn ich mein umsatz nicht ausgebe?


Unter dem Strich neutralisiert sich die Umsatzsteuer eines Unternehmens immer - aber es gilt in der Einkommensteuer nun mal das Zufluss- Abfluss- Prinzip des § 11 EStG.

In Deinem Fall verdient der Staat tatsächlich ein bisschen - da die Einkommensteuer auf die vereinnahmte Umsatzsteuer wegen der Progrssion höher sein wird als die Einkommensteuermindwrung, die auf die Umsatzsteuerzahlung im Folgejahr entfällt. Das hast Du allerdings - auch wenn Dir das nicht gefallen wird - selbst zu verantworten.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

taxpert hat geschrieben: 2. Mai 2023, 13:04 Du solltest Dir dringend überlegen, einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK zu belegen!

Du musst Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlen!

SEHR stark vereinfachtes beispiel. Da Du schreibst, dass Du keine Ausgaben hast, lasse ich diese auch weg!

Du bekommst Aufträge im Laufe des Jahres, für die Du insgesamt 100.000 € haben möchtest. Dein(e) Kunde(n) müssen Dir daher 119.000 € zahlen. Der Umsatz beträgt dann 100.000 €. Die 19.000 € USt zahlst im Endeffekt nicht Du, sondern deine Kunden!

Bei der Einkommensteuer hast Du -da Du ja offenbar keine USt-Voranmeldungen abgegeben hast!- Einnahmen in Höhe von 119.000 €, die der Einkommensteuer unterliegen.

Sehen wir uns das Folgejahr an!

Nehmen wir an, dass Du Aufträge im Wert von 50.000 € erhältst. Deine Kunden Zahlen Dir also 59.500 €.

Für die Einkommensteuer hast Du also Einnahmen in Höhe von 59.500 €, aber auch Ausgaben (an das FA abgeführte USt des ersten Jahres!) von 19.000 €. Versteuern musst Du also nur 40.500 €!

taxpert
Ahh. ok solangsam vesteh ich das;)
Severina hat geschrieben: 2. Mai 2023, 13:27 In Deinem Fall verdient der Staat tatsächlich ein bisschen - da die Einkommensteuer auf die vereinnahmte Umsatzsteuer wegen der Progrssion höher sein wird als die Einkommensteuermindwrung, die auf die Umsatzsteuerzahlung im Folgejahr entfällt. Das hast Du allerdings - auch wenn Dir das nicht gefallen wird - selbst zu verantworten.
ja so ist das leben. Aber 2022 war erst das erste Jahr in dem ich Umsatzteuer zahle, 2021 hatte ich erst angefangen als Freiberufler (ohne Umst.st) und da ich da über 22T€ kam, habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?
Severina
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von Severina »

"habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?"

Nein - natürlich nicht, denn in 2021 galt ja noch die Kleinunternehmerregelung, also wie kommst Du überhaupt darauf? Aber in 2022 hättest Du das machen sollen! Wie hoch der Umsatz in 2021 war, stand doch mit Ablauf des 31.12.2021 fest.
BorisDieKlinge80
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Re: Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Severina hat geschrieben: 3. Mai 2023, 13:12 "habe ich eben 2022 angefangen Umst. zu zahlen... hätte ich direkt im Jahr 2021 eine umsatz-steuer-Voranmeldung machen sollen ohne zu wissen was ich Umsatz machen!?"

Nein - natürlich nicht, denn in 2021 galt ja noch die Kleinunternehmerregelung, also wie kommst Du überhaupt darauf? Aber in 2022 hättest Du das machen sollen! Wie hoch der Umsatz in 2021 war, stand doch mit Ablauf des 31.12.2021 fest.
ja da hast du recht, das habe ich verpasst...:)
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