Familienversicherung in der Einkommenssteuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Anna Elfriede
Beiträge: 2
Registriert: 26. Apr 2023, 17:35

Familienversicherung in der Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Anna Elfriede »

Hallo Zusammen,

eventuell kann mir hier jemand helfen.
Ich habe folgende Frage:

Wie genau gebe ich die von meinem Mann geleisteten Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für unsere Kinder, richtig in der Steuererklärung an?
Sein Beitag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mit seiner Lohnsteuerbescheinigung automatisch erfasst, zumindest tut das mein Steuerprogramm für mich. Ich und unsere zwei Kinder sind über ihn familienversichert.

Muss ich bei der Anlage Kind unter "Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung" (Aufwendungen von mir/uns als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir/uns getragen) Zeile 31 und 32 (Beiträge zu Krankenversicherung des Kindes bzw. Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung) dann noch etwas eintragen?
Und wenn ja, was?

Ich will an dieser Stelle, aus Unwissenheit weder zu viel angeben, noch versäumen etwas einzutragen.

Ich hoffe meine Frage wird klar?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

LG Anna Elfriede
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Familienversicherung in der Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Severina »

Wenn Ihr familienversichert seid, werden doch überhaupt keine Beiträge für Euch gezahlt - das ist doch mit den Beiträgen des Vaters alles abgegolten - was möchtest Du denn da noch zusätzlich angeben?
Anna Elfriede
Beiträge: 2
Registriert: 26. Apr 2023, 17:35

Re: Familienversicherung in der Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Anna Elfriede »

Das ist wahrscheinlich schon die Antwort auf meine Frage.

Ich war nur verunsichert, weil ich gelesen hatte, dass man die Beiträge für die Kinder in der Anlage Kind eintragen soll. Aber gleichzeitig, dass man die Beiträge nicht mehrfach angeben darf.

LG Anna Elfriede
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Familienversicherung in der Einkommenssteuererklärung

Beitrag von muemmel »

dass man die Beiträge für die Kinder in der Anlage Kind eintragen soll. Das soll man ja auch - aber nur, wenn man welche zahlt. Und das wird dann wohl nur bei Privatversicherten vorkommen, die ihre Kinder halt nicht gratis mitversichern können.
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