Steuerklassenwechsel nach Hochzeit (nicht ganz Standard)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Razthan
Beiträge: 1
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Steuerklassenwechsel nach Hochzeit (nicht ganz Standard)

Beitrag von Razthan »

Guten Morgen zusammen,

ich hoffe jemand kann mich hier erleuchten, da ich nach diversen Google-Suchen Antworten gefunden habe die sich zum Teil widersprechen.

Und zwar habe ich gerade meinen (jetzt) Mann geheiratet, und wir wollten die Steuerklassen-Kombi 3/5 nutzen um etwas mehr Netto-Gehalt herauszubekommen. Leider ist es für mich nicht ganz so einfach zu durchblicken, da mein Mann aktuell in einer Umschulung ist.
Soweit ich das gelesen hatte, ist dieses Überbrückungsgeld, welches er von der Rentenversicherung bekommt, steuerfrei. Daher war der Gedanke ihn in die höher besteuerte Steuerklasse 5 zu stecken.
Ich dagegen bin ganz normal angestellt, mit mehr als 3 mal so viel Netto-Einkommen als mein Mann an Überbrückungsgeld bekommt.

Wo es jetzt für mich verwirrend wird, ist dass ich zum Teil etwas davon gelesen habe, dass man aufpassen muss ob man getrennt oder gemeinsam veranlagt wird, da sonst ggf. zwar monatlich mehr übrig bleibt, man aber durch die Steuererklärung wieder alles zurückgezahlt werden muss - und das wollen wir ja nun mal gar nicht.

Also unsere Idealvorstellung ist eigentlich:
- Steuerklassenwechsel ich in 3 (da höheres Gehalt), und mein Mann in 5 (da Überbrückungsgeld eh nicht besteuert wird)
- Wir haben dadurch monatlich mehr übrig
- wir müssen nichts am Jahresende zurückzahlen.

Kann mir dazu jemand sagen wie das nun genau ist, oder ob unsere Idealvorstellung einfach so klappt? Ich bin einfach mittlerweile durch verschiedene Aussagen und Aktualität dieser Aussagen verunsichert.

Vielen Dank schon einmal im voraus :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwechsel nach Hochzeit (nicht ganz Standard)

Beitrag von muemmel »

Soweit ich das gelesen hatte, ist dieses Überbrückungsgeld, welches er von der Rentenversicherung bekommt, steuerfrei. Übergangsgeld meinen Sie? Das ist steuerfrei, unterliegt aber der Progression, d. h., es erhöht den Steuersatz auf Ihr Einkommen.
wir müssen nichts am Jahresende zurückzahlen. "Zurückzahlen" nicht, aber nachzahlen, und zwar wegen der oben genannten Progression.
dass man aufpassen muss ob man getrennt oder gemeinsam veranlagt wird "Aufpassen" muss man keineswegs, denn das entscheidet man ja selber. Sie können sich natürlich getrennt veranlagen lassen, aber auch das führt zu einer Nachzahlung, wenn Sie Steuerklasse 3 hatten, denn dann werden Sie halt als Single veranlagt und haben weder den Grundfreibetrag Ihres Gatten noch den Splittingvorteil.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklassenwechsel nach Hochzeit (nicht ganz Standard)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

vorweg noch mal der Grundsatz: Die Steuerklassen ändern rein gar nichts an der Steuer (die Summe am Ende). Entweder wird laufend zu viel abgeführt und später erstattet, oder umgekehrt (oder es passt ganz genau, kommt aber eher selten vor würde ich sagen).
Und wer Nachzahlungen scheut der sollte 4/4 wählen.

Ob sich die Zusammenveranlagung lohnt muss man dann durchrechnen, insbesondere bei höheren Lohnersatzleistungen können Einzelveranlagungen schon besser sein (z.B. wenn die Lohnersatzleistungen sogar höher als der Lohn des Ehepartners sind). Aber wie gesagt, durchrechnen, es ist oft doch anders als auf den ersten Blick gedacht.

Stefan
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