Einzelveranalagung im Trennungsjahr?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Markus82
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Registriert: 24. Apr 2023, 17:31

Einzelveranalagung im Trennungsjahr?

Beitrag von Markus82 »

Hallo!

Ich habe die Suche mal bisschen durchforstet, habe aber keine für mich verständliche Antwort auf meine Frage bekommen...

Meine Frau und ich haben uns im September 2022 getrennt und nun steht die Steuererklärung für 2022 noch an...

Wir leben nun etwas im Klinsch, daher würde ich am liebsten eine Einzelveranlagung wählen.

Meine Frau (Klasse 5) war das halbe Jahr Vollzeit beschäftigt, das andere halbe Jahr 3/4 und ich (Klasse 3) war das ganze Jahr Vollzeit beschäftigt. Mein Bruttolohn ist natürlich höher als Ihrer, daher auch die Wahl der Steuerklassen.

Ich habe in der Steuersoftware mal eine Zusammenveranlagung durchgerechnet (400€ Vergütung vom Finanzamt), bei Einzelveranlagung soll ich 4000€ nachzahlen... Das kann doch irgendwie nicht sein, oder? Wird da nicht eine Art Ausgleich gemacht?

Und noch eine Frage: Wie würde es für das laufende Jahr funktionieren? Seit 1.1.23 haben wir auf 4/4 gewechselt... Sollte eine(r) Einzelveranlagung wählen, ist der andere dann auch gezwungen eine Erklärung abzugeben? Meines Wissens besteht bei 4/4 ja keine Pflicht eine Erklärung abgeben zu müssen...

Vielen Dank!
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einzelveranalagung im Trennungsjahr?

Beitrag von Severina »

"bei Einzelveranlagung soll ich 4000€ nachzahlen... Das kann doch irgendwie nicht sein, oder"

Doch, natürlich. Durch die Steuerklasse III wurden bei Dir Eure beiden Grundfreibeträge bei der Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigt und bei Ihr gar keiner, das wird bei getrennter Veranlagung wieder korrigiert.

"Wird da nicht eine Art Ausgleich gemacht?
"

Das IST der Ausgleich bei der Einzelveranlagung - SIE hat schließlich bisher deutlich zuviel Lohnsteuer abgeführt.

"Wie würde es für das laufende Jahr funktionieren?"

Für 2023 ist keine Zusammenveranlagung mehr möglich, da Ihr das ganze Jahr getrennt gewesen sein werdet (wovon ich jetzt mal ausgehe, das Jahr hat ja noch 8 Monate).
Markus82
Beiträge: 2
Registriert: 24. Apr 2023, 17:31

Re: Einzelveranalagung im Trennungsjahr?

Beitrag von Markus82 »

Ok… Aber sie profitierte doch auch von meinem Mehrlohn von Januar bis September… Ich könnte ja nachvollziehen wenn ich für 3 Monate die Steuerlast tragen müsste, aber fürs ganze Jahr???
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einzelveranalagung im Trennungsjahr?

Beitrag von Severina »

Was meinst Du mit "sie profitierte"?
Sowas wie eine Zusammenveranlagung für nur einen Teil des Veranlagungszeitraums gibt es nicht.

Die Lösung des Problems ist: Zusammenveranlagung. Die ist in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle- bezogen auf die Gesamtsteuerlast - günstiger. Dann Aufteilung der Steuerschuld beantragen und Du gleichst ihr ihren Nachteil aus.
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