Erhaltungsaufwand für neue Heizung mit Anzahlung während Erbengemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Akki
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Registriert: 23. Apr 2023, 21:26

Erhaltungsaufwand für neue Heizung mit Anzahlung während Erbengemeinschaft

Beitrag von Akki »

Hallo miteinander,

wir haben vor zwei Jahren, zu zweit ein ca. zur Hälfte vermietetes Zweifamilienhaus geerbt.
Das Haus wird in den nächsten Monaten, per Vorausvermächtnis, an einen von uns übertragen;
die Erbengemeinschaft wäre damit aufgelöst.

Problem:
Da muss dringend eine neue Heizung hinein; Kosten 20.000 Euro.

Eine Anzahlung von 10% soll sofort erfolgen, also 2.000 Euro aus Erbengemeinschaft,
die restlichen 18.000 Euro zum Ende des Jahres, auf den Vermächtnisnehmer.

Der Betrag soll als Erhaltungsaufwand aber auf mehrere Jahre verteilt werden - und ich habe
in der Tat keine Ahnung, wie ich das anstellen oder in den Formularen richtig eintragen kann.

Muss man die die anteilige Abschreibung der 2.000 Euro in der Feststellungerklärung für die
Erbengemeinschaft direkt in diesem Jahr geltend machen und kann dann nur den zweiten Batzen, die
18.000 Euro auf x Jahre verteilen?

Rechnung und Datum spielen doch hier keine Rolle, denn das Zufluss-Abflussprinzip bestimmt,
wem das wie zuzubuchen ist - oder? Gibt es irgendeine Möglichkeit, trotz Anzahlung, die
gesamten 20.000 Euro voll dem Vermächtnisnehmer anrechnen zu lassen?


Und verzeiht die dumme Frage (ich bin noch nicht so lange Vermieter):
Werden die Erhaltungsaufwendungen ausschließlich von den Mieteinnahmen abgezogen - oder
würden die, bei negativem Vortrag (Erhaltungsaufwand > Miete), genauso behandelt wie
Abschreibungen, die ich unter Werbungskosten eintrage; also vom gesamten Einkommen abgezogen?


Sorry für viel Text, aber ich wollte vorher wissen, was ich mir bei
Beauftragung der Firma da so alles einhandle ...
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