Reisekosten: Zuordnung von Zahlungsströmen zu den Steuerjahren

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerNutzer89
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Registriert: 9. Apr 2023, 09:00

Reisekosten: Zuordnung von Zahlungsströmen zu den Steuerjahren

Beitrag von steuerNutzer89 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Zuordnung von Zahlungsströmen zu den Steuerjahren. Als Beispiel nehme ich die Reisekosten.

Ich weiß, dass, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich gilt, dass Zahlungen zu dem Steuerjahr gehören, indem sie geflossen sind.

Nehmen wir an, dass ich eine Dienstreise vom 27.12. bis 29.12. unternehme und die Kosten dafür auslege. Im Folgejahr erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei. Jetzt liegen die Kosten und die Erstattung in verschiedenen Jahren. Wie wird das steuerlich behandelt? Denn offensichtlich würde ich jetzt die Kosten für die Reise im Vorjahr voll absetzen. Aber irgendwie muss doch die Erstattung, auch berücksichtigt werden?

Mental verknüpfe ich Dienstreise mit Erstattung, aber möglicherweise ist dem Steuerrecht das ja egal. Meine Überlegung ist, dass man es sich eher so vorstellen muss, dass es einen Topf Reisekosten und einen Topf Erstattungen für Reisekosten gibt, und daraus die Differenz gebildet wird. Also um bei obigen Beispiel zu bleiben: Sagen wir ich habe 5 Dienstreisen im Vorjahr gemacht (Kosten je 200€), von denen 4 erstattet wurden. Dann hätte ich Kosten von 1.000€ gehabt, aber nur 800€ erstattet bekommen, sprich ich könnte 200€ absetzen. Im Folgejahr mache ich gar keine Dienstreise, aber bekomme noch die 200€ aus dem Vorjahr von meinem Arbeitgeber erstattet. Diese 200€ muss ich jetzt versteuern, weil dem ja keine Kosten entgegen stehen.

Ist meien Überlegung korrekt oder funktioniert es ganz anders?
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