Besteuerungsart in der Meldebescheinigung falsch

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luke09
Beiträge: 1
Registriert: 4. Apr 2023, 17:37

Besteuerungsart in der Meldebescheinigung falsch

Beitrag von luke09 »

Hallo,

ich bin ein Minijobber und habe für das Jahr 2020 auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Für das Jahr 2021 habe ich dann auf die Pauschsteuer 2% geschwechselt und für das Jahr 2021 und 2022 jeweils keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Auf der Meldebescheinigung der Sozialversicherung stand dann entsprechend:

Jahr 2021
Art der Besteuerung: 1 2% Pauschssteuer
Arbeitgebersteuer: ...
Steuer ID: ...

Für das Jahr 2022
Art der Besteuerung: 0
Arbeitgebersteuer: 0000000000000
Steuer ID: 00000000000

Bei bitte um Korrektur für das Jahr 2022 (leider erst Anfang April gesehen, Übermittlung war 23.01) wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass dies nicht nötig sei und ich weiterhin pauschal versteuert werde und die Angabe dort keiner Korrektur bedarf.

Ist die Handhabung korrekt? Ich studiere zusätzlich in Vollzeit und möchte einen Verlustvortrag geltend machen, könnte es durch den Fehler in der Meldung zu Problemen kommen, wenngleich Finanzamt und Sozialversicherung unterschiedliche Stellen sind?

Ich hoffe die Frage passt in das Forum trotz leichtem Off-Topic (Sozialversicherung)
Danke für eure Hilfe
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