Guten Abend, wenn man Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, finden ja Rücklagenzuführungen bzw. Rücklagenentnahmen statt, die von der Hausverwaltung durchgeführt werden.
Müssen die Rücklagenentnahmen (im Bezug auf Instandhaltungsrücklagen) und die -zuführungen als Einkünfte in der Steuererklärung angeben werden oder kann man diese vielleicht sogar von der Steuer absetzen?
Instandhaltungsrücklage (WEG) in der Steuererklärung
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Re: Instandhaltungsrücklage (WEG) in der Steuererklärung
Hallo,
die Rücklage ist rechtlich noch dein Vermögen, und hat daher erstmal nichts mit deiner Steuererklärung zu tun.
Erst wenn aus der Rücklage etwas entnommen wird sind die damit erfolgten Zahlungen absetzbar.
Und falls in selten Fällen etwas von dritter Seite in die Rücklage fließt (etwa Mieteinnahmen der Gemeinschaft), dann ist das zu versteuern.
Stefan
die Rücklage ist rechtlich noch dein Vermögen, und hat daher erstmal nichts mit deiner Steuererklärung zu tun.
Erst wenn aus der Rücklage etwas entnommen wird sind die damit erfolgten Zahlungen absetzbar.
Und falls in selten Fällen etwas von dritter Seite in die Rücklage fließt (etwa Mieteinnahmen der Gemeinschaft), dann ist das zu versteuern.
Stefan