Seite 1 von 1

Anlage KAP - Kapitalerträge als Erbe

Verfasst: 26. Mär 2023, 15:13
von Steuer2k20
Hallo,

ich hätte folgende Frage:

Wenn einer Erbengemeinschaft Kapitalerträge, einschließlich abgeführter Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag für das Steuerjahr nach dem Tod des Erblassers bescheinigt werden, wie müssen diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Wenn man z. B. eine Erbquote von 1/2 hat und die Kapitalerträge z. B. 5 € (Abgeltungssteuer 1,25€) betragen, gibt man dann in der eigenen Steuererklärung 2,5 € (Abgeltungssteuer 0,63€) an oder muss man das anders machen?

Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft (und der frühere Erblasser sind kirchensteuerpflichtig (und auf der Bescheinigung wird 0 € abgeführte Kirchensteuer aufgeführt). Wie verhält es sich bei der Angabe der Kirchensteuer? Ist die Abgabe der Anlage KAP in diesem Fall verpflichtend?

Re: Anlage KAP - Kapitalerträge als Erbe

Verfasst: 28. Mär 2023, 18:36
von reckoner
Hallo,

die Erbengemeinschaft muss eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben. Das Finanzamt übernimmt die Resultate dann automatisch in die einzelnen Steuererklärungen.

Wenn keine Kirchensteuer abgeführt wurde, aber der Erbe kirchensteuerpflichtig ist, dann muss die Steuer nachgezahlt werden.

Stefan