"Lohnersatzleistungen Zahlungsdatum oder Bezugsmonat" entscheidend? & "Einkünfte aus Beteiligungen"?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sebo
Beiträge: 2
Registriert: 23. Mär 2023, 15:39

"Lohnersatzleistungen Zahlungsdatum oder Bezugsmonat" entscheidend? & "Einkünfte aus Beteiligungen"?

Beitrag von Sebo »

Hallo zusammen,

ich habe abschließend zu meiner Steuererklärung für 2022 zwei Fragen:

1. Ich habe vom 30.November 2021 bis zum 29.Mai 2022 Elterngeld bezogen (Maximalsatz von 1800€). Die Monate für das Elterngeld sind also von 12/21 bis 05/22. Gezahlt wurde das Geld immer am 30. jeden Monats, also 30.11, 30.12, 30.01 usw.

Nun stellt sich folgende Problematik: Ich habe für das Jahr 2022 fünf Empfangsmonate (Januar - Mai). Da aber immer am 30. gezahlt wurde, kam das Geld für Januar 22 bereits am 30.12.2021. In der Steuer für 2021 habe ich daher 3600€ angegeben (Zahlung vom 30.11. & 30.12).

Nun ist mir bei der Steuer für 2022 aufgefallen, dass ich dieses Jahr "nur" 7200€ bekommen habe (Zahlungen vom 30.01./28.02/30.03./30.04), da das Geld für den Januar 22 bereits im Dezember 2021 gezahlt wurde. Die Bescheinigung vom Kreis für das Finanzamt gibt ebenfalls die 7200€ an.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es zählt der Empfangstag für die Versteuerung, oder? Also die beiden ersten Zahlungen, wie von mir angegeben, für die Steuer 2021. Die restlichen vier Zahlungen für 2022, welche ich in 2022 empfangen habe, oder? Für welchen Monat diese Zahlungen vorgesehen waren ist irrelevant, oder?

2. Meine Frau hat "Einkünfte aus Beteiligungen" (Mehrfamilienhaus Anteilig mit Eltern/Geschwistern vermietet, also "Personengesellschaft). Für diese macht der Vater meiner Frau jedes Jahr eine gesonderte Steuererklärung fertig (Anlage V glaube ich). Bis jetzt haben wir dies nicht extra in unserer Lohnsteuererklärung angegeben. Ich habe jetzt aber in WISO den Punkt gefunden, wo ich dies doch angeben kann/muss!? Die gesonderte Erklärung für 2022 hat Schwiegervater noch nicht angefertigt. Ich könnte aber die Schätzwerte aus dem letzten Jahr nehmen.

Meine Frage: Muss ich das überhaupt in unserem Bescheid angeben oder lasse ich es einfach aus wie die letzten Jahre. Die gesonderte Steuererklärung folgt natürlich wieder vom Schwiegervater gesondert von unserer Erklärung im Verlaufe des Jahres.

Danke für eure Hilfe vorab und viele Grüße
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: "Lohnersatzleistungen Zahlungsdatum oder Bezugsmonat" entscheidend? & "Einkünfte aus Beteiligungen"?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

zu 1.: In den meisten Fällen gilt das Zufussprinzip. Auch bei Lohnersatzleistungen ist das in der Regel der Fall.

zu 2: Der Bescheid der Feststellungserklärung ist ein Grundlagenbescheid, eure Erklärung wird dann automatisch geändert. Daher muss man das nicht angeben (es kann aber Sinn machen, mal testweise die Werte vom letzten Jahr einzutragen um zu sehen wie es sich auswirken wird - abgeben würde ich das aber nicht).

Stefan
Sebo
Beiträge: 2
Registriert: 23. Mär 2023, 15:39

Re: "Lohnersatzleistungen Zahlungsdatum oder Bezugsmonat" entscheidend? & "Einkünfte aus Beteiligungen"?

Beitrag von Sebo »

Danke, das war sehr hilfreich!

Viele Grüße
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