Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuernZahlenSpaß
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mär 2023, 10:33

Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Beitrag von SteuernZahlenSpaß »

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. meiner Steuererklärung für 2022.
Fälschlicherweise habe ich auf zwei Depots einen Freistellungsauftrag in Summe höher als 801€ erteilt und auch in Summe zu viel ausgeschöpft.
Das bedeutet also, dass ich Steuern auf den Betrag x zahlen müsste, der über dem mir zustehenden Freistellungsauftrag liegt.
Hier habe ich aktuell Probleme, da ich keinen guten Report von dem Broker bekomme und aktuell gar nicht weiß, wieviel es auf den Cent genau ist.
Wir bewegen uns aber hier im Bereich von 100-200€ Gewinn, von dem dann Steuern abgingen.

Bevor ich aber hier unnötigen Aufwand betreibe:
Ist es möglich, dass ich bei der zusammenveranlagten Steuererklärung die nicht genutzten 801€ meiner Ehefrau verwende und somit überhaupt keine Anlage KAP ausfüllen muss?
Bei den Brokern ist keine Zusammenveranlagung gewählt, es ist kein Gemeinschaftsdepot. Jedoch besitzt meine Frau kein Depot und hat keinen Freistellungsauftrag 2022 erteilt.

Vielen Dank im Voraus
SteuernZahlenSpaß
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mär 2023, 10:33

Re: Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Beitrag von SteuernZahlenSpaß »

Weiß hier wirklich niemand Bescheid?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Bevor ich aber hier unnötigen Aufwand betreibe:
Was für ein Aufwand ist es denn, einfach eine Anlage KAP auszufüllen?
Wir bewegen uns aber hier im Bereich von 100-200€ Gewinn, von dem dann Steuern abgingen.
Wieso gingen da Steuern ab? Ich dachte, es wäre - zu hoch - freigestellt?

Konkret: Wie hoch waren die Kapitalerträge insgesamt? Und wie viel Steuern wurden abgeführt?

Stefan
SteuernZahlenSpaß
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mär 2023, 10:33

Re: Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Beitrag von SteuernZahlenSpaß »

Hallo, Danke erstmal für die Antwort.

Ich habe jetzt die Steuer reportings zusammen. Also:

Depot A
KAP Zeile 7 297,87 €
Zeile 16 od. 17 294,00 €
Zeile 41 0,94 €

Depot B
KAP Zeile 7 680,95 €
Zeile 16 od. 17 680,95 €
Zeile 41 0,00 €

Mein Steuerfreibetrag 2022 = 801 €
Depot A + B Zeile 16 od. 17 = 974,95 €
Differenz = 173,95 €

Hier nun die Frage, muss ich diese 173,95 € versteuern, wenn meine Frau 0 € ihres Freibetrags ausgenutzt hat und wir die Steuererklärung gemeinsam veranlagt abgeben?

Falls ja (801 € + 801 € verfügbar), fallen die 0,94 € auch unter diesen Freibetrag und ich kann die Anlage KAP unausgefüllt lassen?

Ist es besser diese auszufüllen, auch wenn ich nichts versteuern muss? Wie gebe ich dann den Betrag aus Differenz und Zeile 41 so an, dass es keine steuerlichen Nachteile ergibt.

Danke!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Freistellungsauftrag falsch verteilt und überzogen - Zusammenveranlagung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal sorry, dass ich verspätet antworte (irgendwas klappt bei mir mit den Mails nicht).
Hier nun die Frage, muss ich diese 173,95 € versteuern, wenn meine Frau 0 € ihres Freibetrags ausgenutzt hat und wir die Steuererklärung gemeinsam veranlagt abgeben?
Nein, du kannst die 801 Euro deiner Frau mitbenutzen.
Falls ja (801 € + 801 € verfügbar), fallen die 0,94 € auch unter diesen Freibetrag und ich kann die Anlage KAP unausgefüllt lassen?
Die Zeile 41 betrifft anrechenbare Quellensteuern. Die werden von der inländische Steuer abgezogen - aber dafür muss es die auch geben; in deinem Fall passiert da nichts.
Ist es besser diese auszufüllen, auch wenn ich nichts versteuern muss?
Ja, du solltest imho die Anlage KAP abgeben, denn die zu hohen Freibeträge werden irgendwann auffallen und du erhälst Nachfragen.
Wie gebe ich dann den Betrag aus Differenz und Zeile 41 so an, dass es keine steuerlichen Nachteile ergibt.
Einfach alle Zeilen aus den Steuerbescheinigungen übernehmen (dabei Zeile 16). Dazu Antrag Zeile 5. Und für deine Frau gibst du keine Anlage KAP ab.

Stefan
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