Kürzung Steuerrückerstattung bei Steuererklärung bei zwei Jobs und zwei Steuerklassen (1 und 6)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dinde
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mär 2023, 11:23

Kürzung Steuerrückerstattung bei Steuererklärung bei zwei Jobs und zwei Steuerklassen (1 und 6)

Beitrag von Dinde »

Hallo zusammen,

bei mir steht die Steuererklärung für 2022 an. 2022 hatte ich zwei Arbeitsverhältnisse als Angestellter im öffentlichen Dienst. Erstes Arbeitsverhältnis Steuerklasse 1 und zweites in Steuerklasse 6. Ich bin unverheiratet.

Für meine Steuererklärung nutze ich aktuell smartsteuer.

Zur Tätigkeitsstätte Job 1 habe ich einen relativ weiten Pendler-Weg von 80km einfache Fahrt. Zu Job 2 nur 15km.

Durch die lange Strecke zu Job 1 würde ich laut smartsteuer ca. 2.800€ Steuerrückerstattung durch die Pendlerpauschale bekommen. Sobald ich nun aber den zweiten Job in der Software ergänze, reduziert sich der Rückerstattungsbetrag drastisch auf ca. 500€.

Nun die konkrete Frage: Wird der Job 2 mit der Rückerstattung von Job 1 verrechnet? Also wird mir die Rückerstattung so stark gekürzt, weil ich noch einen zusätzlichen Job ausübe, für den ich ja wegen Steuerklasse 6 ohnehin schon deutlich mehr Abgaben habe? So rechnet sich der Job 2 ja fast nicht mehr…

Oder ist das irgendwie ein Fehler in der Steuersoftware?

Kennt sich jemand mit einer derartigen Kombination aus Steuerklasse 1 und 6 aus?

Ist bei einer derartigen Kombination vielleicht sogar ein Lohnsteuer-Verein oder ein Steuerberater sinnvoll?

Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kürzung Steuerrückerstattung bei Steuererklärung bei zwei Jobs und zwei Steuerklassen (1 und 6)

Beitrag von muemmel »

Bei der Kombination aus 1 und 6 kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen, und zwar, weil man schlicht zu wenig Steuer zahlt. "Ohnehin hoch" wäre die Steuer in Klasse 6 nur, wenn das der einzige Job wäre. Insofern ist alles normal und es gibt keinen Grund, zum Lohnsteuerhilfsverein zu gehen.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kürzung Steuerrückerstattung bei Steuererklärung bei zwei Jobs und zwei Steuerklassen (1 und 6)

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wird der Job 2 mit der Rückerstattung von Job 1 verrechnet?
Praktisch ja.
Der Steuersatz errechnet sich aus dem gesamten Einkommen, und ist das höher dann steigt auch der Steuersatz (nennt sich Progression). Eigentlich zahlst du diese Steuer aber nicht nur auf Job 2, sondern auch auf Job 1.
Um diesen Effekt grob vorauszusehen gibt es den Grenzsteuersatz (kannst du hiermit ausrechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml). Das ist dann die Steuer, die auf die nächsten zusätzlichen Euro anfällt.
für den ich ja wegen Steuerklasse 6 ohnehin schon deutlich mehr Abgaben habe? So rechnet sich der Job 2 ja fast nicht mehr…
Erstens zahlst du in Steuerklasse 6 nicht deutlich mehr, auch die Steuerklasse 6 fängt bei 14% an.
Und zweitens rechnet sich der Nebenjob ziemlich sicher trotzdem, denn es werden auch auf das zusätzliche Einkommen nur maximal 42% Steuern fällig (58% bleiben dir also in jedem Fall, und nach Sozialversicherungen immer noch mindestens ca. 38% - praktisch dürften es in den meisten Fällen mehr als 50% sein).

Was aber korrekt ist: Der Nettostundenlohn ist oft niedriger als erwartet. Das kennt aber auch jeder der eine Lohnerhöhung bekommt oder Überstunden leistet (u.s.w.).

Stefan
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