Einmaliger Job und Einnahmen mindern durch Ausgaben?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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rcd
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Registriert: 6. Mär 2023, 09:25

Einmaliger Job und Einnahmen mindern durch Ausgaben?

Beitrag von rcd »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und blicke in steuerlichen Themen einfach nicht durch.

Darum geht's: ich war früher mal zeitweise selbstständig als Softwareentwickler tätig (da hat mein Steuerberater alles geregelt, ich hab nur genickt), bin nun aber seit ein paar Jahren in Festanstellung. Nun hat sich ein alter Kunde von mir gemeldet und möchte Anpassungen an seiner Software, die ich damals für ihn entwickelt habe, vornehmen lassen. Hier würden für mich zusätzliche Einnahmen von ca. 5.000-6000€ entstehen. Da das aber vorerst ein "einmaliger Job" ist, bin ich unsicher, wie ich das genau handhaben soll. Muss ich dafür extra ein Gewerbe (nebenberuflich) anmelden? Direkt danach wieder abmelden? Und/oder macht es Sinn diese Einnahmen direkt in das "Gewerbe" zu stecken, bspw. in einen neuen PC oder sowas um die Steuerlast zu reduzieren? Da die Einnahmen ja auf mein Einkommen angerechnet werden, ist da ja der Spitzensteuersatz fällig. Und mindern Ausgaben für Arbeitsmittel wie bspw. einen PC / Notebook die Gewerbeeinnahmen 1:1?

Was meint ihr hierzu? Wie handhabt man so einen Fall genau?

Danke im Vorfeld für eure Antworten :-)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einmaliger Job und Einnahmen mindern durch Ausgaben?

Beitrag von muemmel »

Und/oder macht es Sinn diese Einnahmen direkt in das "Gewerbe" zu stecken, bspw. in einen neuen PC oder sowas um die Steuerlast zu reduzieren? Im Wesentlichen macht es Sinn, mit einem Gewerbe Geld zu verdienen. Daher beschränkt man Betriebsausgaben üblicherweise auf das unbedingt Notwendige. Wer keinen Gewinn macht, hat im Übrigen schnell den Vorwurf der "Liebhaberei" am Hals (bitte gooogeln) und dann ist es (ggf. auch rückwirkend) vorbei mit dem Absetzen von Ausgaben.
Und mindern Ausgaben für Arbeitsmittel wie bspw. einen PC / Notebook die Gewerbeeinnahmen 1:1? Manchmal schon, manchmal auch nicht - einfach mal mit "Privatnutzung" und "Abschreibung" befassen.
Da das aber vorerst ein "einmaliger Job" ist, bin ich unsicher, wie ich das genau handhaben soll. Muss ich dafür extra ein Gewerbe (nebenberuflich) anmelden? Wenn es wirklich einmalig ist, nicht. Ansonsten schon.
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