Hallo zusammen,
die Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Dienstreisen besagt, dass ich am Tag der An- und am Tag der Abreise je 14 Euro ansetzen kann.
Ich bin im Schichtdienst tätig und habe nun eine Schicht von 16 Uhr bis 1 Uhr Nachts. In meinen Augen ist dies eine mehrtägige Reise.
Kann ich nun 2 x die 14 Euro ansetzen? Oder zählt die Schicht nur als "Ein Tag"? Am nächsten Tag hatte ich übrigens frei. Also kann ich keine Stunden einer weiteren Dienstreise hinzuzählen.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Frage zur Verpflegungspauschale
Re: Frage zur Verpflegungspauschale
In meinen Augen ist dies eine mehrtägige Reise. In denen des Gesetzes allerdings nicht - da steht nämlich "beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist." Also gibt es nur einmal 14 Euro.