Hallo in die Runde,
es geht um folgendes Szenario.
Ich habe im August letzten Jahres den Kaufvertrag für eine ETW unterschrieben. Die ETW werde ich vermieten.
Die Wohnung wurde durch die Eigentümer zunächst weiterhin bewohnt. Ich übernehme die Wohnung jetzt zum 1.4. (steht jedoch ab 4.3. leer).
Wie ich bereits verstanden habe kann ich bereits mit der Modernisierung loslegen (Stichwort "vorweggenommene Werbungskosten") und sämtliche Kosten für die Modernisierung als Werbungskosten absetzen.
Zu Beginn diesen Jahres wurde die Heizungsanlage erneuert. Die entstandenen Kosten wurden mit der Instandhaltungsrücklage gedeckt. Kann ich diese Kosten auch als Werbungskosten geltend machen? Nach meinem Verständnis handelt es sich hier ebenfalls um vorweggenommene Werbungskosten, welche jedoch aus der Rücklage gedeckt wurden.
Danke für Euren Rat!
Viele Grüße
Simon
Vorweggenommene Werbungskosten bei beabsichtigter Vermietung
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