Hallo,
ich habe folgende Situation und Fragen. Leider bin ich durch unterschiedliche Aussagen zu dem Thema unsicher, wie der Sachverhalt richtig behandelt wird.
- Umsatzsteuerlicher Einzelunternehmer.
- Kauf eines Smartphones für 476 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
- Privater Nutzungsanteil von 50 %.
* Darf die Vorsteuer vollständig geltend gemacht werden?
* Muss die Vorsteuer bei der privaten Nutzungsentnahme beachtet werden? Falls ja, wo müssen die Beträge in der Anlage EÜR angegeben werden?
* In welchen Fällen fällt Umsatzsteuer auf private Nutzungsentnahmen an und in welchen nicht?
* Ist es erforderlich den gesamten Nettobetrag in Höhe von 400 Euro als Betriebsausgabe, sowie den privaten Anteil in Höhe von 200 Euro als Nutzungsentnahme anzugeben oder reicht die alleinige Angabe von 200 Euro als Betriebsausgabe aus?
Danke!
Smartphone anteilig absetzen
Re: Smartphone anteilig absetzen
Das würde mich auch sehr interessieren. Weiß jemand Rat?