Hallo,
ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe.
Hierfür habe ich Ende 2021 eine Weiterbildung mit Ratenzahlung gebucht, die über 24 Monate (Rate ~ 200€) geht.
Ich sitze nun an der Steuererklärung für 2022 und bin mir unsicher, ob ich die Raten, die jeweils von Januar bis Dezember eingezogen wurden, im Rahmen der Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen kann oder ob ich das 2021 schon hätte machen müssen.
Vielleicht weiß ja jemand Rat
Liebe Grüße
Kleingewerbe Weiterbildung mit Ratenzahlung
Re: Kleingewerbe Weiterbildung mit Ratenzahlung
Was im Jahr 2022 gezahlt wurde, gehört in die Erklärung für 2022.