Mieteinnahmen in Brasilien/ Ratenkredit in Deutschland

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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SteffenRoth
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Mieteinnahmen in Brasilien/ Ratenkredit in Deutschland

Beitrag von SteffenRoth »

Hallo an Alle!
Meine Ehefrau und ich haben für ihren Vater ein Studio-Wohnung in Brasilien gekauft. Wie ich weiß, gibt es zwischen Deutschland und Brasilien ein Abkommen, dass man keiner doppelten Besteuerung unterliegt. Für den Kauf haben wir in Deutschland einen Ratenkredit aufgenommen.

Nun meine zwei Fragen:
1. Können wir die Miteinnahmen auf unser deutsche Konto überweisen und diese in Deutschland nicht versteuern, da wir diese Einnahmen schon in Brasilien versteuert haben? Wie gibt man das in der Steuererklärung ein?
2. Können wir unseren Ratenkredit in Deutschland von der Steuer absetzten lassen? Können wir, falls wir Einkäufe für Reparaturen für die Wohnung in Deutschland kaufen, diese auch hier von der Steuer absetzten? (eine Erklärung hierzu: Wir müssen die Wohnung seniorengerecht einrichten und in Deutschland sind diese Einrichtungsgegenstände billiger, wie zum Beispiel Griff für die Dusche tec.)

Danke! Steffen
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Mieteinnahmen in Brasilien/ Ratenkredit in Deutschland

Beitrag von taxpert »

SteffenRoth hat geschrieben: 23. Feb 2023, 12:38 Wie ich weiß, gibt es zwischen Deutschland und Brasilien ein Abkommen, dass man keiner doppelten Besteuerung unterliegt.
Dann weiß man leider etwas falsches! Das DBA Brasilien wurde bereits 2005 aufgekündigt und es existiert noch kein neues DBA!

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Brasilien/2005-04-07-Brasilien-Abkommen-DBA-Kuendigung.html

Die Einkünfte sind daher sowohl in D, als auch in Brasdilien zu versteuern. Jeweils nach dem entsprechenden nationalen Recht! In D muss also für die brasilianische Immo eine Anlage V erstellt werden und zusätzlich eine Anlage AUS, damit die Brasilien festgesetzte und auch gezahlte (!) Steuer ggf. auf die deutsche Steuer angerechnet werden können, §34c EStG.

taxpert
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