Kleinunternehmergrenze durchbrochen/USt. Voranmeldung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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steffen30
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jul 2021, 15:07

Kleinunternehmergrenze durchbrochen/USt. Voranmeldung

Beitrag von steffen30 »

Hallo. Ich war die letzten Jahre als Kleinunternehmer gemeldet, habe aber nun 2022 die Grenze von 22.000 € überschritten.
D.h. ich habe seit dem 1.1.23 Rechnungen mit USt geschrieben. Meine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung: Muss ich die ab sofort vierteljährlich abgeben?
Das Finanzamt weiß ja noch nichts davon, dass ich ab 2023 kein Kleinunternehmer mehr bin - das wird es ja erst mit der nächsten Steuererklärung erfahren.
Mein Steuerberater meinte, ich sollte einen Brief ans Finanzamt schicken und ihm mitteilen, dass ich 2022 die Grenze durchbrochen habe und nun mit der vierteljährlichen USt-Voranmeldung beginnen würde.
Ein Kollege hatte den selben Fall vor 2 Jahren und sein Steuerberater meinte, lieber nichts mitteilen und warten, bis einen das Finanzamt von sich aus verpflichtet, die Voranmeldung abzugeben. Ich finde diese 2. Lösung eigentlich besser, weil ich die Arbeit dann erst ab dem nächsten Jahr habe. Dass ich die USt dann vermutlich für 2023 komplett auf einmal machen muss (vermutlich Anfang 2024 oder so) finde ich einfacher als jetzt schon vierteljährlich.
Gibt es da Meinungen oder Erfahrungen?
Zuletzt geändert von steffen30 am 13. Feb 2023, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kleinunternehmergrenze durchbrochen/USt. Voranmeldung

Beitrag von taxpert »

Die Abgabe der UStVA ist eine Bringschuld des Unternehmers ...
§18 Abs.1 UStG hat geschrieben:Der Unternehmer hat ... zu übermitteln.
Wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst, begehst Du grundsätzlich Steuerhinterziehung!
§370 Abs. 4 AO hat geschrieben:Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht.
Die abgegebene Jahressteuererklärung ist dann eine (hoffentlich!) strafbefreiende Selbstanzeige!

taxpert
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Severina
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Re: Kleinunternehmergrenze durchbrochen/USt. Voranmeldung

Beitrag von Severina »

"habe aber nun 2022 die Grenze von 20.000 € überschritten."

Ich schätze mal, Tippfehler? Die Grenze liegt bei 22.000 €.
steffen30
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jul 2021, 15:07

Re: Kleinunternehmergrenze durchbrochen/USt. Voranmeldung

Beitrag von steffen30 »

Vielen Dank. Ja, die 20.000 war ein Tippfehler. Ich habe ihn korrigiert.
Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die Änderung erst bei der nächsten anstehenden Steuererklärung abgegeben wurde, ohne dass irgendwie eine Straftat ins Gespräch gebracht wurde. Aber gut, anscheinend ist die direkte Meldung die bessere Vorgehensweise (leider).
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