Finanzamt ignoriert Einkommen aus zweiter EÜR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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NobodyHasANicerName
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Registriert: 8. Feb 2023, 19:03

Finanzamt ignoriert Einkommen aus zweiter EÜR

Beitrag von NobodyHasANicerName »

Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich mehrere Einkunftsarten:

1. Ich habe eine Festanstellung.

2. Ich bin freiberuflich tätig (angemeldet), aber nicht als Kleinstunternehmen, d.h., ich mache eine Umsatzsteuererklärung. Hier hat mein Steuerprogramm eine Anlage EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Freier Beruf" angegeben) angelegt und den Betrag von 4000 Euro, nach Abzug von Betriebsausgaben, in der Anlage S eingetragen in das Feld "aus freiberuflicher Tätigkeit".

3. Ich bin als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig. Hier habe ich 5000 Euro bekommen. Das Steuerprogramm hat eine zweite EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Angehörige(r) der freien Berufe" angegeben) angelegt davon 3000 Euro als Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) angeben und die restlichen 2000 Euro (keine Betriebsausgaben) in die Anlage S eingetragen in das Feld "aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)".

Das Steuerprogramm hat in den EÜRs die selbe "(Betriebs-)Steuernummer" angegeben.

Im Bescheid des Finanzamt, hat das Finanzamt hat jetzt die 4000 Euro versteuert, aber die 2000 Euro nirgends aufgeführt. Das kommt mir komisch vor. Wieso wurden die 2000 Euro nicht besteuert?

Hat mein Steuerprogramm oder ich einen Fehler gemacht? Falls, ja, was wäre richtig gewesen?

Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht; falls ja, muss ich das melden?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Finanzamt ignoriert Einkommen aus zweiter EÜR

Beitrag von muemmel »

Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht; Sieht ganz so aus...
falls ja, muss ich das melden? Nein.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Finanzamt ignoriert Einkommen aus zweiter EÜR

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben: 9. Feb 2023, 14:17 Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht; Sieht ganz so aus...
Wirklich ?

Auf EINER Steuernummer kann auch nur EINE Gewinnermittlung abgegeben werden.

Entweder ist der Lehrauftrag ein Teil der freiberuflichen, angemeldeten Tätigkeit, dann hat man zwei falsche EÜR abgegeben, oder ...

der Lehrauftrag ist etwas ganz anderes als die bisherige Tätigkeit, dann hat man eine Ordnungswidrigkeit begangen, da man diese neue Tätigkeit dem FA nicht angezeigt hat, §138 Abs.1 Satz 3 AO, und das FA daher natürlich auch keine weitere Steuernummer für die weitere EÜR zur Verfügung gestellt hat.

taxpert
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