Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Guten Tag
Leider bin ich durch eigene Internetrecherche nicht wirklich schlauer geworden, da kaum ein Fallbeispiel zu meinem Problem passt. Deshalb frage ich hier nach und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann.
Ich habe 2014 ein Einfamilienhaus geerbt, welches ich letztes Jahr (2022) verkauft habe.
Gebaut wurde es 1992.
-Selber gewohnt habe ich im Haus von 2014- 11.2019
-Danach bis September 2021 Vermietet
-Von September 2021 Eigennutzung bis Anfang Mai 2022
Meine Frage lautet nun, ob ich aufgrund Zwischenzeitlicher Vermietung mit einer Spekulationssteuer zu rechnen habe oder die Jahre des Erblassers angerechnet werden und somit keine Spekulationssteuer ansteht, da das Haus 1992 gebaut wurde und deshalb eine Vermietung nicht relevant ist.
Leider finde ich im Internet kein konkretes Beispiel.
Für hilfreiche Antworte wäre ich sehr Dankbar.
Falls Informationen fehlen sollten, reiche ich diese natürlich nach.
Liebe Grüße
Matrin
Leider bin ich durch eigene Internetrecherche nicht wirklich schlauer geworden, da kaum ein Fallbeispiel zu meinem Problem passt. Deshalb frage ich hier nach und hoffe, dass mir vielleicht jemand helfen kann.
Ich habe 2014 ein Einfamilienhaus geerbt, welches ich letztes Jahr (2022) verkauft habe.
Gebaut wurde es 1992.
-Selber gewohnt habe ich im Haus von 2014- 11.2019
-Danach bis September 2021 Vermietet
-Von September 2021 Eigennutzung bis Anfang Mai 2022
Meine Frage lautet nun, ob ich aufgrund Zwischenzeitlicher Vermietung mit einer Spekulationssteuer zu rechnen habe oder die Jahre des Erblassers angerechnet werden und somit keine Spekulationssteuer ansteht, da das Haus 1992 gebaut wurde und deshalb eine Vermietung nicht relevant ist.
Leider finde ich im Internet kein konkretes Beispiel.
Für hilfreiche Antworte wäre ich sehr Dankbar.
Falls Informationen fehlen sollten, reiche ich diese natürlich nach.
Liebe Grüße
Matrin
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Hallo,
Stefan
Die zählen natürlich mit, und daher sind die 10 Jahre vorbei.... oder die Jahre des Erblassers angerechnet werden ...
Stefan
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Hallo Stefan,
vielen Dank für den Beitrag.
Also habe ich Nichts zu befürchten ?
Folgender Satz hat mich mitunter ziemlich unsicher gemacht
"Eine Ausnahme liegt in der Eigennutzung einer Immobilie. Insofern das Haus in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr durch den Eigentümer selbst genutzt worden ist, entfällt die Spekulationssteuer."
Auch habe ich gelesen, dass man nach der Vermietung eine gewisse Zeit im Haus selber gewohnt habe muss.
Ich verstehe das leider nicht so ganz.
Lg
vielen Dank für den Beitrag.
Also habe ich Nichts zu befürchten ?
Folgender Satz hat mich mitunter ziemlich unsicher gemacht
"Eine Ausnahme liegt in der Eigennutzung einer Immobilie. Insofern das Haus in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr durch den Eigentümer selbst genutzt worden ist, entfällt die Spekulationssteuer."
Auch habe ich gelesen, dass man nach der Vermietung eine gewisse Zeit im Haus selber gewohnt habe muss.
Ich verstehe das leider nicht so ganz.
Lg
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Hallo,
die Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten alle nebeneinander.
Steuerfrei ist es, wenn man die Immobilie 2 Jahre selbst bewohnt hat. Außerdem, wenn der Kaufzeitpunkt länger als 10 Jahre zurückliegt (dann egal, ob vermietet oder nicht).
Und bei einer Erbschaft oder Schenkung werden auch die Anschaffungsdaten übernommen (Zeitpunkt und Preis).
Steuerrechtlich hast du die Immobilie also 1992 erworben, und damit greift die Spekulationsfrist, es ist steuerfrei.
Stefan
die Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten alle nebeneinander.
Steuerfrei ist es, wenn man die Immobilie 2 Jahre selbst bewohnt hat. Außerdem, wenn der Kaufzeitpunkt länger als 10 Jahre zurückliegt (dann egal, ob vermietet oder nicht).
Und bei einer Erbschaft oder Schenkung werden auch die Anschaffungsdaten übernommen (Zeitpunkt und Preis).
Steuerrechtlich hast du die Immobilie also 1992 erworben, und damit greift die Spekulationsfrist, es ist steuerfrei.
Stefan
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
okay danke nochmals für den Beitrag.
Die freundliche Dame beim Finanzamt war sich unsicher bzw. meinte das dort Wahrscheinlich eine Spekulationssteuer fällig wäre, weil das Haus Vermietet wurde und ich danach nur kurz wieder eingezogen war. Da wären dann die Vorjahre nicht mehr relevant. Daraufhin habe ich dann im Internet nachgeschaut und nix dazu gefunden.
Vielen Dank für die Erklärung. Ich hoffe, dass deine Aussage zutreffen .
Lg
Die freundliche Dame beim Finanzamt war sich unsicher bzw. meinte das dort Wahrscheinlich eine Spekulationssteuer fällig wäre, weil das Haus Vermietet wurde und ich danach nur kurz wieder eingezogen war. Da wären dann die Vorjahre nicht mehr relevant. Daraufhin habe ich dann im Internet nachgeschaut und nix dazu gefunden.
Vielen Dank für die Erklärung. Ich hoffe, dass deine Aussage zutreffen .
Lg
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Hallo
Eine Frage dazu hätte ich noch. Ist es egal, ob das Haus zum Erbzeitpunkt abbezahlt war? Ich habe, als ich das Haus geerbt habe und bis zum Verkauf, weiterhin getilgt. Es war also noch nicht abbezahlt.
LG
Eine Frage dazu hätte ich noch. Ist es egal, ob das Haus zum Erbzeitpunkt abbezahlt war? Ich habe, als ich das Haus geerbt habe und bis zum Verkauf, weiterhin getilgt. Es war also noch nicht abbezahlt.
LG
Re: Spekulationssteuer Erbschaft/Vermietung
Hallo,
ja, das ist egal.
Stefan
ja, das ist egal.
Stefan