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Firmenwagen 0.002 % Regelung

Verfasst: 7. Feb 2023, 22:25
von MarkOW
Hallo zusammen,

ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten. In der Steuererklärung habe ich eine Korrektur (von 0.3% auf 0.002 %) der Firmenwagenversteuerung durchgeführt.
Aller nötigen Unterlagen habe ich eingereicht. Jetzt wurde im Bescheid die Korrektur abgelehnt mit folgender Begründung:
" Die Kürzung vom Arbeitslohn konnte nicht berücksichtigt werden, da die Einzelbewertung mit 0,002 % nicht günstiger ist als die bisherige Besteuerung mit 0,03 %."

Ich bin jetzt kein Steuerprofi. Aber rein rechnerisch muss doch die 0.002 % Regelung bei lediglich 134 Fahrten zu Arbeit für mich günstiger sein.
Habe ich bei der Steuererklärung was falsch gemacht? Arbeitskollegen haben das genauso gehandhabt und es wurde nicht beanstandet.
Vielen Dank

Re: Firmenwagen 0.002 % Regelung

Verfasst: 8. Feb 2023, 12:07
von reckoner
Hallo,

die 0,03% gelten ja monatlich, pro Jahr also 0,36%.
Rechnet man nun die Tagespauschale von 0,002% auch auf das Jahr um, so ergibt sich in deinem Fall 0,268% - was wirklich geringer ist.

Grundsätzlich: Unter 180 Tagen ist die Tagespauschale günstiger.

Ob man das aber auch in der Steuererklärung korrigieren darf kann ich nicht sagen*. Eigentlich ist das Aufgabe des Arbeitgebers, er hätte direkt mit der anderen Methode abrechnen müssen.
Für das laufende Jahr solltest du daher mal mit dem Personalbüro sprechen (man kann das auch rückwirkend bis zum Jahresanfang ändern).

*die Ablehnung deutet jedoch darauf hin, denn sonst hätte es ja als unzulässig bezeichnet werden müssen, nicht nur als ungünstig

Stefan