Was muss ich angeben? Angestellt & Kleinunternehmer nach § 19 UstG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Südkorrespondent
Beiträge: 2
Registriert: 7. Feb 2023, 09:35

Was muss ich angeben? Angestellt & Kleinunternehmer nach § 19 UstG

Beitrag von Südkorrespondent »

Liebes Forum,

bitte entschuldigt, wenn ich euch mit vermeintlich einfachen Fragen belagere, aber ich bin wirklich hilflos.
Ich bin angestellter Journalist, habe mir aber durch zwei Nebentätigkeiten - einmal als Dozent mit Lehrauftrag und einmal als "freier Journalist" - rund 3000 Euro in 2022 dazuverdient.
Ich habe von einem Steuerberater erfahren, dass ich auf den gestellten Rechnungen angeben soll, dass ich Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG bin. Das habe ich auch getan.
Gerade mache ich meine normale Einkommenssteuererklärung und frage mich nun, was ich angeben muss - und wenn ja, wo und in welcher Form?
Ich blicke da trotz mehrfachem googlen leider nicht durch. Kann mir das jemand - gerne sehr vereinfacht :D - erklären?

Liebe Grüße und ganz lieben Dank vorab,

Südkorrespondent
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was muss ich angeben? Angestellt & Kleinunternehmer nach § 19 UstG

Beitrag von muemmel »

Sie füllen die Anlagen S und EÜR aus und reichen die mit ein. Und wenn Sie Pech haben, verlangt das FA auch noch eine Umsatzsteuererklärung (was es auch bei Kleinunternehmern tun kann). Stellen Sie sich außerdem darauf ein, dass neben einer Nachzahlung auch Steuervorauszahlungen festgesetzt werden.
Südkorrespondent
Beiträge: 2
Registriert: 7. Feb 2023, 09:35

Re: Was muss ich angeben? Angestellt & Kleinunternehmer nach § 19 UstG

Beitrag von Südkorrespondent »

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Was ich mich frage: Wenn ich einem 450 Euro (bzw. mittlerweile ja 520 Euro)-Job nachgehe, komme ich bei 12 Monaten ja weit über die von mir im letzten Jahr verdienten 3000 Euro. Diese muss ich nicht versteuern und bekomme sie quasi "netto". Wenn ich jetzt 3000 Euro verdient habe, weshalb ist da mit einer Nachzahlung zu rechnen? Das waren doch immer noch weniger, als die oben angesprochenen rund 6600 Euro?
Oder würden Sie mir etwas anderes empfehlen, als die Kleinunternehmer-Regelung?
Liebe Grüße und erneut vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Was muss ich angeben? Angestellt & Kleinunternehmer nach § 19 UstG

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach - die Regelung zu Minijobs gilt nur diese, also für vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Anstellungen bis max. 520 Euro. Sie sind aber Freiberufler und kein Arbeitnehmer. Die Dozententätigkeit könnte evtl. der Übungsleiterpauschale unterfallen und steuerfrei sein, aber die Tätigkeit als freier Journalist ist zu versteuern.
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