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Ablehnung Steuerklassenwechsel ohne Rechtsbehelf

Verfasst: 3. Feb 2023, 17:18
von ICEKALT
Hallo zusammen,

ich stehe vor folgender Problematik: Anfang 2022 habe ich bei einem Finanzamt Berlin den Wechsel von der Steuerklasse I in die II beantragt. Ich wies im Antrag darauf hin, dass die Voraussetzungen erst später eintreten (Ex zieht aus, Kind bleibt bei mir gemeldet, Kindergeldberechtigter werde ich).

Bereits nach einer Woche hatte ich die Ablehnung in der Post. Die Begründung war, ich erfülle nicht die Voraussetzungen. Das interessante war, der Bescheid enthielt keine Rechtsbehelfsbelehrung. Nachdem meine Ex im Juni ausgezogen war, legte ich schriftlich Einspruch ein. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass die Einlegung nicht fristgerecht erfolgt ist (355 AO) und somit keine Aussicht auf Erfolg hat. Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich, ich solle daher den Einspruch mit dem beigefügten Vordruck zurücknehmen. Außerdem könnte ich ja einen neuen Antrag stellen. Dies tat ich im November und erhielt auch wieder nach einer Woche eine Ablehnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung (weil meine Ex damals noch bei mir gemeldet war).

Jetzt hat sich mein Ex umgemeldet und ich habe zum ersten Antrag die Meldebescheinigung eingereicht. Jetzt kam wieder die Mitteilung, dass sie keine Abhilfe Möglichkeit sehen. Wieder war ein Antrag auf Rücknahme beigefügt.

Ich bin selbst im Verwaltungsrecht unterwegs (und tätig) und aus meiner Sicht ist Paragraph 356 AO einschlägig, weil die Rechtsbehelfsbelehrung unterlassen wurde und sich die damit Frist auf ein Jahr verlängert hat. Allerdings weiß ich nicht, wie ich den 2. Halbsatz des Absatz 2 deuten soll. Ich war ja nicht verhindert, den Einspruch einzulegen.

Mir ist bewusst, dass erst zum 01.09.2022 alle Voraussetzungen erfüllt waren, um dem Grunde nach Steuerklasse II zu haben. Ich entsinne mich aus dem VwVfG mal gelesen zu haben, dass innerhalb des Verfahrens Änderungen eintreten können, die zumindest eine Teilabhilfe schaffen. Ich habe den Passus aber nicht mehr gefunden.

Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass 3 Sachbearbeiter „irren“, allerdings wundert mich heutzutage nichts mehr.
Bevor ich etwas Aussichtslosem hinterherjage, wollte ich daher eure Meinung hören.

Danke für eure Antworten.