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EÜR - Goldkauf absetzen!

Verfasst: 2. Feb 2023, 20:55
von Der_Coach
Hallo zusammen,

ich habe von dem interessanten Urteil 9 K 372/16 gelesen. Kurz gefasst: Eine GbR hat in Ihrem Zweck angegeben, dass sie Edelmetalle und Wertpapiere ansammeln will.
Sie macht die Steuererklärung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für die Gewinne (oder einen Großteil davon) wurde Gold gekauft, sodass quasi keine Gewinne vorhanden waren.
Sprich das Gold wurde als Betriebsausgabe abgesetzt! Das hört sich aus meiner Sicht sehr interessant an.

Beim Verkauf vom Gold entstehen ja aber wieder Einnahmen. Welchen Vorteil hat das ganze also?

Wäre sowas auch als nebenberuflicher Freiberufler denkbar?

Beste Grüße
Der_Coach

Re: EÜR - Goldkauf absetzen!

Verfasst: 3. Feb 2023, 07:59
von Tom998
Das Urteil betraf das Jahr 2008. Inzwischen gilt § 15b Abs. 3a EStG.

Re: EÜR - Goldkauf absetzen!

Verfasst: 3. Feb 2023, 11:17
von Der_Coach
Danke für die Antwort. Als nicht-Jurist ist das für mich ein bisschen schwer zu lesen.

(3a) Unabhängig von den Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 3 liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 insbesondere vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, indem ein Steuerpflichtiger, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, auf Grund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sofort abziehbare Betriebsausgaben tätigt, wenn deren Übereignung ohne körperliche Übergabe durch Besitzkonstitut nach § 930 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt.

Aber ich denke mal Gold ist dann ein "Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens"?

Sprich das Konzept funktioniert nicht mehr?

Re: EÜR - Goldkauf absetzen!

Verfasst: 3. Feb 2023, 12:31
von Tom998
Um sich überhaupt mit der Frage beschäftigen zu müssen, muss eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden, die u.a. den Handel mit Gold umfasst. Beim "nebenberuflichen Freiberufler" mangelt es an beidem.