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Grundsteuerwert

Verfasst: 2. Feb 2023, 12:50
von Nikolaus51
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Grundsteuerwerts. Mein Haus ist Baujahr 1903 und hat eine Wohnfläche von 211 m2. Es ist massiv aus Bruchstein gebaut und nicht gedämmt, weil dadurch die Optik stark beeinträchtigt würde. Nun lese ich im Bescheid, dass es einen Grundsteuerwert von 176000 € hat und 932 € Nettokaltmiete einbringen könnte. Das alles erscheint mir viel zu hoch. Wir wohnen auf dem Dorf! (Bodenrichtwert 50 ) Hätte ein Einspruch gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg?

Viele Grüße
Klaus Fröhlich

Re: Grundsteuerwert

Verfasst: 10. Feb 2023, 12:31
von AnniM
Hallo, ich formuliere es mal so :-)
Ein Einspruch schadet nicht.
Ich habe für unser Haus, die ETW des Sohnes und die Häuser der Schwiegereltern die neue Grundsteuererklärung gemacht.
Bei allen bisher erhaltenen Bescheiden, in denen der Äquivalenzwert Grundsteuer mitgeteilt wurde, habe ich mit einem Einspruch reagiert.
Kostet nichts und bringt folgenden Vorteil.

Zitat:"Durch den Einspruch stoppen Sie den Fristablauf, bekommen mehr Zeit zur Prüfung und können reagieren, wenn Teile der Regelung in den kommenden Jahren von Gerichten wieder kassiert werden“

Re: Grundsteuerwert

Verfasst: 14. Mär 2023, 18:52
von SaCra
AnniM hat geschrieben: 10. Feb 2023, 12:31 Hallo, ich formuliere es mal so :-)
Ein Einspruch schadet nicht.
Ich habe für unser Haus, die ETW des Sohnes und die Häuser der Schwiegereltern die neue Grundsteuererklärung gemacht.
Bei allen bisher erhaltenen Bescheiden, in denen der Äquivalenzwert Grundsteuer mitgeteilt wurde, habe ich mit einem Einspruch reagiert.
Kostet nichts und bringt folgenden Vorteil.

Zitat:"Durch den Einspruch stoppen Sie den Fristablauf, bekommen mehr Zeit zur Prüfung und können reagieren, wenn Teile der Regelung in den kommenden Jahren von Gerichten wieder kassiert werden“

Hallo, ich habe das gleiche Problem. Einspruch ja, aber was für einen? Welchen Grund müsste man nehmen? Unzureichende Transparenz? Kann jemand helfen?

Gruß

Re: Grundsteuerwert

Verfasst: 17. Mär 2023, 13:02
von AnniM
Es reicht wenn man zur Rechtswahrung gegen den Bescheid Einspruch einlegt. Begründung ist nicht zwingend erforderlich.