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Beleg Abruf

Verfasst: 29. Jan 2023, 13:16
von boromea
Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr zum Dezember 22 meinen AG gewechselt.
Jetzt möchte ich meine Steuererklärung machen und habe per Belegabruf die Daten in Tax 23 eintragen lassen.
Die Daten vom Belegabruf (heute) unterscheiden sich jedoch zur jährlichen Lohnsteuerbescheinigung vom AG. Diese wurde am 16.12.22 an das Finanzamt übermittelt.
Welche Daten zählen jetzt? Die vom Abruf vom Finanzamt oder die von der Bescheinigung AG?

Danke für eure Antworten.

Re: Beleg Abruf

Verfasst: 29. Jan 2023, 16:30
von Severina
Für das Finanzamt zählen die Übermittelten, aber bei dieser Konstellation wäre es mir wichtiger, herauszufinden, wieso die Daten voneinander abweichen.